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AKTIV
 
Von PAN Germany:
Hamburg, 22.7.2002, Presseinformation
Umstrittenes Pestizid „Brasan" wieder zugelassen
Brasan, jenes Pflanzenschutzmittel, das im Herbst letzten Jahres in Mecklenburg-Vorpommern einen Herbizid-Skandal auslöste, ist wieder zugelassen worden. PAN Germany kritisiert diese Zulassung, da sie gegen den vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutz verstößt und erneute Schäden durch das Mittel zu erwarten sind.
BBA hat Brasan erneut zugelassen
Im September 2001 führte die fahrlässige Ausbringung des Pestizids Brasan in Mecklenburg-Vorpommern zu Gesundheitsbeschwerden und Ernteausfällen. Die Zulassung des stark flüchtigen Pflanzenschutzmittels endete im Dezember 2001. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) entschied jedoch vergangene Woche die Wiederzulassung des umstrittenen Mittels.
Umweltbundesamt verweigert sein Einvernehmen
Das Umweltbundesamt (UBA), die Einvernehmensstelle in der Pflanzenschutzmittel-Zulassung, kritisierte diese Zulassung als rechtswidrig, da die von der BBA vorgesehenen Anwendungsbestimmungen für Brasan den Schutz des Naturhaushaltes nicht gewährleisten.
Neue Schäden programmiert
Brasan enthält den Wirkstoff Clomazone, der stark flüchtig ist. Deshalb besteht die Gefahr der Abdrift, insbesondere bei erhöhten Temperaturen und stärkerem Wind. Die BBA hält es trotzdem nicht für notwendig, strengere Anwendungsbestimmungen in Bezug auf Temperatur, Windgeschwindigkeit und Sicherheitsabstand einzuführen. Es ist grundsätzlich fraglich, ob derartige Auflagen einen neuen Skandal verhindern könnten, da solche Vorschriften in der Praxis oft nicht eingehalten werden.
PAN Germany fordert Zulassungsstop für Brasan
„Der Skandal in Mecklenburg-Vorpommern hat deutlich gezeigt, welche verheerenden Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen das Mittel haben kann", so Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Deutschland. „Es ist unverantwortlich, Brasan wiederzuzulassen, zumal das UBA sein Einvernehmen nicht gegeben hat. Angesichts der sich wiederholenden Skandale in der Landwirtschaft müssen die Prinzipien des vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes auch in der Pestizidzulassung endlich stärker beachtet werden."
Weitere Informationen
Christine Schmitt: Tel. 040-399 19 10-24, Email: christine.schmitt@pan-germany.org   , PAN-Germany, Fon: +49 (0)40-39 91 91 0-0, Fax: +49 (0)40-390 75 2 www.pan-germany.de
Kommentar Scherrmann: Adresse des BBA, um eine Protestmail zu senden:
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) , Messeweg 11/12, 39104 Braunschweig, Telefon 05 31/2 99-5 (Vermittlung), Telefax 05 31/2 99-30 01, Praesident: NN , Vizepraesident Dr. jur. Gerhard Guendermann, email G.Guendermann@bba.de , Referat fuer Presse und Information , Pressereferent: Dr. sc. agr. Peter Wohlert Wohlers, E-Mail Pressestelle@bba.de , Web: http://www.bba.de/
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BITTE UM HILFE
Betrifft: Biomasse-Heizkraftwerk. Falls jemand irgendwelche Informationen dazu hat oder weiss, wie, wo ich welche bekommen kann, bin ich dankbar. Mail an Scherrmann@safer-world.org 
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CHEMIKALIEN - GUELLE - JAUCHE - STALLMIST
Da viele Menschen im Moment grosse Gesundheitsprobleme bekommen, wenn sie an Feldern vorbeikommen, die geduengt wurden, hier eine Info vom ToxDoc. Danke fuer die Erlaubnis, sie hier zu publizieren.
Ammoniak - NH3,: ein extremes Kehlkopf und Lungen-Reizgas, dessen Wirkungen bis zu Atemlähmung und Krämpfen gehen kann - und im Schock bis zum Tod. Auch verursacht es Augenschäden bis zur Erblindung. Ammoniak hat eine toxische Wirkung auf das Zentralnervensystem und kann Encephalopathie (=toxische Hirnschädigung) verursachen (SINGER 1990).
Schwefelwasserstoff - H2S, (auch in Abwässerkanälen!) Der Geruch nach faulen Eiern führt hierbei schnell zur Geruchslosigkeit durch Lähmung der Geruchsnerven. H2S erzeugt - als äußerst gefährliches Erstickungsgift - Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Durchfälle, Atemnot, Zyanose, Bewußtlosigkeit, DelirieKrämpfe, Erregungszustände, Tod durch Atemlähmung. Bei höheren Dosen gibt es den Sekunden-Hirnschlag (bei MCS bereits bei 100 ppm).
Störungen des Herzens und des Zentralnervensystems bleiben nach überstandener Vergiftung bestehen und es bleibt eine Überempfindlichkeit zurück. Kinder sind besonders gefährdet
Clostridien kommen ebenfalls in Schweine- und Rindergülle vor: Botulismus ist eine nicht selten tödlich verlaufende Vergiftung, die durch das Neurotoxin (= Nervengift) Botulin - auch inhalativ - hervorgerufen wird. Dieses wird von dem sporen- und toxinbildenden, anaeroben Bakterium Clostridium gebildet: Clostridium botulinum.
Schwinger-Tschanz (A.D.2000) Swiss/German * Independent tox-doc-information
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CHEMIKALIEN - KLAERSCHLAEMME
Schwermetalle und Arzneien verseuchen deutsche Äcker
Hamburg (ots) - Nach den jüngsten Nahrungsmittelskandalen haben im Juni die Berliner Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft in einer gemeinsamen Erklärung festgestellt, dass die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen "weitgehend einzustellen" sei. Durch giftige Schwermetalle und Arzneimittelrückstände sind Äcker in Deutschland teilweise so stark verseucht, dass sie für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion nicht mehr genutzt werden sollten, berichtet die ZEIT. Jährlich landen 900 000 Tonnen Klärschlamm als Düngemittel auf deutschen Äckern.
Umfangreiche Bodenproben der Landwirtschaftlichen Forschungs- und Untersuchungsanstalten (Lufas) haben ergeben, dass der jahrhundertelange Bergbau in vielen Teilen Deutschlands eine deutliche Verseuchung mit Schwermetallen wie Kadmium, Blei, Kupfer und Zink hinterlassen hat.
Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 31, EVT 25.07.2002) zu dieser Meldung stellt Ihnen ots gerne zur Verfügung. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de URL steht nicht mehr zur Verfuegung. /story.htx?firmaid=9377
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=366919
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Bundestag: Berlin: Fr, 26.07.2002 Umwelt/Antwort auf Große Anfrage
Klaerschlamm bietet bis zu 20 % des Phosphatbedarfs der Landwirtschaft.
Berlin: (hib/WOL) Die in kommunalen Klärschlämmen enthaltenen Phosphate könnten rechnerisch 15 bis 20 Prozent des Phosphatbedarfs der deutschen Landwirtschaft abdecken, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/9778) auf eine Große Anfrage der FDP (14/6234).
Danach besitzt Klärschlamm Düngeeigenschaften durch Gehalt von Stickstoff, Phosphat, Kalk, Kalium sowie Magnesium und könne andere Düngemittel - zum Beispiel Mineraldünger - ersetzen. Die Nutzung des vorhandenen Phosphates sei von großer Bedeutung, da die Vorkommen an kadmiumarmen Rohphosphaten weltweit begrenzt seien und in den nächsten Jahrzehnten weitgehend aufgebraucht sein dürften.
Andererseits enthalten Klärschlämme durch Einleitungen aus privaten Haushalten und Gewerbe laut Antwort viele organische Schadstoffe, die in Kläranlagen nicht oder nicht genügend abgebaut werden könnten und sich im Klärschlamm zum Teil und damit auch im Oberflächenbereich des Ackerbodens wiederfänden.
Bereits nach der geltenden Verordnung sei daher die Aufbringung von Klärschlamm für Gemüse- und Obstanbauflächen verboten.
Insbesondere seit dem Auftreten von BSE in Deutschland werde die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung daher kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung werde aber als Konsequenz aus der Krise durch BSE und Maul- und Klauenseuche "kein Verbot von Klärschlämmen und Komposten in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen".
Die wissenschaftliche Anhörung zur landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm und anderen Düngern habe ergeben, dass es nicht notwendig sei, als Konsequenz ein kurzfristiges Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen oder kompostierten Bioabfällen zu erlassen.
Allerdings werde eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Kreislaufwirtschaft auf Dauer unmöglich gemacht, wenn von außen mehr Schadstoffe in die Kreisläufe eingeschleust würden als ausgeschleust werden können.
Eine angemessene Begrenzung des Schadstoffeintrages über Düngemittel sei ein Teil des Konzepts der Lebensmittelsicherheit "zum Acker bis zum Tisch" und Voraussetzung dafür, dass die landwirtschaftlichen Böden dauerhaft genutzt werden können.
Kommentar Scherrmann: Wir wissen alle, "der Teufel steckt im Detail": Die Durchfuehrung einer "angemessenen Begrenzung des Schadstoffeintrages" wird enorm schwierig sein, u.a. weil bis jetzt nur ein winziger Teil des moeglichen Schadstoffeintrages gemessen wird.
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Und hier noch eine weitere Meldung vom Bundestag: Mo, 08.07.2002 Umwelt/Unterrichtung
Bewusstsein fuer die Bedeutung des Bodenschutzes schaerfen.
Berlin: (hib/NEI) Neben der Beseitigung von Altlasten wird zukünftig den Regelungen zum vorsorgenden Bodenschutz, mit denen das Entstehen von Altlasten nachhaltig verhindert werden soll, eine stärkere Bedeutung zukommen. So heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Bodenschutzbericht (14/9566).
Es müsse zum Beispiel sichergestellt werden, dass es durch Düngung landwirtschaftlicher Flächen zu keiner langfristigen Anreicherung von Schadstoffen in Böden komme. Das Bewusstsein für die Bedeutung und die Funktion des Bodens sowie die Notwendigkeit bestimmter Rücksichtnahmen sei zu entwickeln und zu schärfen, heißt es in dem Bericht weiter.
Darauf werde die Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit weiter hinwirken. Erkenntnisgewinn durch Forschung bleibe aufgrund der Vielschichtigkeit und Vielfalt von Böden ein unverzichtbarer Bestandteil der Überprüfung und Weiterentwicklung eines adäquaten Umgangs mit dem Boden.
Auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit werde sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Belange des Bodenschutzes einsetzen.
Kommentar Scherrmann: Wie das wohl im Detail aussieht?
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HORMONSTUDIE http://www.netdoktor.de/nachrichten/newsitem.asp?y=2002&m=7&d=10&id=82317  
Vorläufige Stellungnahme der Kommission Hormontoxikologie der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie zu den Ergebnissen der "Womens Health Initiative" Studie
München (ots) - Risiken und Benefits von Östrogen plus Gestagen bei gesunden postmenopausalen Frauen (Risks and Benefits of Estrogen Plus Progestin in Healthy Postmenopausal Women), erschienen am 17.7.2002 in: JAMA Vol. 288, Nr.3 pp- 321-333; 2002,
verfasst von Professor Andreas F. H. Pfeiffer, Sprecher der Kommission, 17.7.02 Universitätsklinikum Benjamin Franklin, Abtl. Ernährungsmedizin, Endokrinologie & Stoffwechsel, Tel.: 030/84452114
Schlussfolgerungen:
1. Nach Ansicht der Kommission Hormontoxikologie ergibt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Schlußfolgerung, dass eine kombinierte Hormonersatztherapie in der dargestellten Form mit Risiken verbunden ist, die gegen ihre präventive Verwendung zum Schutz der Gesundheit, also als "Lifestyle-Medikation", sprechen.
2. Die Studienergebnisse gelten für die verwendete Hormonkombination und können nicht unbedingt auf andere Hormonkombinationen oder die reine Östrogentherapie bei Frauen nach Gebärmutterentfernung übertragen werden. Für die reine Östrogentherapie werden ab 2005 aus der WHI-Studie aussagekräftige Daten vorliegen.
3. Auch wenn die Auswirkungen anderer Hormonkombinationen nicht genau bekannt sind, ergibt sich aus der Studie der Verdacht nachteiliger Wirkungen, so dass ein Vorteil der Therapie zu beweisen
bleibt. Für betroffene Patientinnen bedeutet dies, dass die Indikation zur Hormonersatztherapie deshalb mit dem verschreibenden Arzt genau erwogen werden sollte.
ots Originaltext: Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de URL steht nicht mehr zur Verfuegung. /story.htx?firmaid=30057
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie eMail: pressestelle-DGE@wahlpr.de 
Kommentar Scherrmann: Ich bin neugierig, ob sich an der Verschreibungspraxis in der BRD etwas aendern wird.
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VORSCHRIFTEN
Neue Vorschriften des Bundes und der Bundeslaender
Allgemeines Umweltrecht
Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres
(FÖJ-Förderungsgesetz - FÖJG)   
Gefahrstoffrecht
Verordnung über Prüfnachweis und sonstige Anmelde- und Mitteilungsunterlagen nach dem Chemikaliengesetz (Prüfnachweisverordnung - ChemPrüfV)
Baden-Württemberg
Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Statut der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Neufassung des Bußgeldkatalogs zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes http://www.umweltdigital.de/daten/aktuell/bund/c7081000.html
Europäische Gemeinschaft
RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25.
Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG)
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 19. Juli 2002 zur grundsätzlichen Anerkennung der Vollständigkeit der Unterlagen, die zur eingehenden Prüfung im Hinblick auf eine etwaige Aufnahme von Spirodiclofen und Dimoxystrobin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingereicht wurden (2002/593/EG)
Volltexte und Fundstellen zu umweltrelevantem Bundesrecht finden Sie in UMWELTonline im Bereich UMWELTRECHTaktuell i.d.R. vor Erscheinen der Printversion des Bundesgesetzblattes.
http://www.umweltdigital.de/  Fundstellen zu umweltrelevanter Rechtsprechung und Literatur aus den wichtigsten Fachzeitschriften finden Sie in UMWELTonline i.d.R. spaetestens am 3. Werktag nach Erscheinen. UMWELTRECHTaktuell enthält alle neuen Vorschriften sowie alle im gewählten Zeitraum geänderten Vorschriften auf dem neusten Stand.
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BUNDESTAG
Berlin: Mo, 01.07.2002, Umwelt/Antwort
Positive Bilanz der freiwilligen Selbstverpflichtung des Mobilfunkbetreiber
Berlin: (hib/HAU) Die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber hat zu einer deutlichen Verbesserung der Informationssituation geführt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/9512) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/9191) hervor.
Genaueres werde das erstmals Ende 2002 vorzulegende unabhängige Gutachten über die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung zeigen, heißt es. Neben einer besseren Information wollen die Mobilfunkbetreiber auch die Beteiligung der Kommunen am Ausbau der Mobilfunknetze verbessern. Zugesagt wurde von den Vertreibern auch eine verbraucherfreundliche und transparente Kennzeichnung von Handys.
Darüber hinaus erklärten die Vertreiber, sie wollten selbst verstärkt Handys mit geringem SAR-Wert (Strahlungsleistung, die vom Körper während des Mobiltelefonierens aufgenommen wird und zur Erwärmung des Gewebes führt) auf den Markt bringen. Die Bundesregierung prüfe derzeit die Möglichkeiten und Aussichten einer Kennzeichnung strahlungsarmer Handys mit dem Umweltkennzeichen "Blauer Engel".
Laut Antwort ist es allerdings alleinige Sache der Hersteller, das Zeichen zu beantragen und zu nutzen.
Kommentar Scherrmann: Eine sog. Selbstverpflichtung kann nicht funktionieren. Es waere ueberhaupt nichts passiert, wenn der Druck der Bevoelkerung (besonders in Skandinavien, Spanien, der Schweiz, Oesterreich und auch in einigen Teilen Deutschlands) nicht gewachsen waere, und wenn die Betreiber nicht befuerchten muessten, dass in den USA - nach amerikanischem Recht - riesige Schadensersatzansprueche auf sie zukommen koennen.
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Umwelt/Verordnung
Umweltvertraegliche Entsorgung von Altholz
Berlin: (hib/NEI) Eine "Verordnung über die Entsorgung von Altholz" (14/9506) hat die Bundesregierung vorgelegt, um eine umweltverträgliche Entsorgung bei der Verwertung von Altholz zu gewährleisten.
Es existierten derzeit keine bundesweit einheitlichen Anforderungen an die Altholzentsorgung und nicht alle in der Entsorgungspraxis genutzten Entsorgungswege könnten als ordnungsgemäß und schadlos eingestuft werden, heißt es in der Begründung. Die Verordnung solle deshalb zumindest national umweltverträgliche Entsorgungsstandards für Altholz festlegen.
Ziel sei es zunächst, nähere Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz zu bestimmen. Als Verwertungsverfahren in diesem Sinne gelten die Aufbereitung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen, die Herstellung von Aktivkohle und Synthesegas sowie die energetische Verwertung von Altholz.
Die Betreiber von Altholzverwertungsanlagen sollen verpflichtet werden, dieses in bestimmten Kategorien den vorgesehenen Entsorgungswegen zuzuordnen.
Kommentar Scherrmann: Das Zuordnen ist ja ganz schoen. Aber wie wird gewaehrleistet, dass die "energetische Verwertung von Altholz" "umweltvertraeglich" ist?
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26. 07. 2002, Ausschuss für Gesundheit
Experten diskutieren ueber Praevention im Gesundheitswesen
Berlin: (hib/RAB) Die Prävention im Gesundheitswesen ist am Mittwoch, dem 26. Juni, von 13 bis 14.30 Uhr Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. SPD und Bündnisgrüne hatten den Antrag (14/9224) gestellt, die Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Auch die CDU/CSU hatte zum gleichen Thema einen Antrag (14/9085) eingebracht. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal 1.228 des Jakob-Kaiser-Hauses statt. Eingeladen wurden Vertreter von Verbänden sowie Einzelsachverständige.
Kommentar Scherrmann: Wann werden bei der "Praevention im Gesundheitswesen" Schadstoffe und speziell Innenraumschadstoffe als wichtiger Punkt diskutiert?
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Umwelt/Verordnung
Grenzwerte fuer mehrere Schadstoffe neu festlegen
Berlin: (hib/STA) Die Bundesregierung will die von der Europäischen Union im Rahmen des fünften Aktionsprogramms zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität beschlossenen Richtlinien und die darauf aufbauenden Richtlinien für einzelne Schadstoffe in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie eine Verordnung (14/9404) vorgelegt.
Zu den Schadstoffen mit neuem Grenzwert gehören unter anderem Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Blei, Ozon, Kadmium, Arsen, Nickel und Quecksilber.
Die neuen Grenzwerte sind laut Verordnung zum Teil erst bis zum Jahr 2005 oder bis 2010 umzusetzen, da sie "sehr anspruchsvolle" und gegenüber den Richtlinien aus den achtziger und neunziger Jahren deutlich verschärfte Normen enthielten, heißt es.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist wahrscheinlich nur mit Kosten für die Reduzierung von Partikeln und Stickstoffoxiden an vom Verkehr stark belasteten und schlecht durchlüfteten Straßen zu rechnen. Davon betroffen wären dann hauptsächlich die Länder und Kommunen, da diese die Umsetzung der Immissionsschutzmaßnahmen zuständig seien.
Dem Bund entstünden nur dort Kosten, wo er die Straßenbaulast trage. Auch die Wirtschaft könne kostenwirksam betroffen sein, soweit sie zur Verminderung der Luftbelastung verpflichtet werde. Es sei jedoch zu erwarten, so die Regierung, dass Schadstoffgrenzen nur an wenigen Industriestandorten überschritten werden.
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25. 07. 2002, Gesundheit/Kleine Anfrage
Ueber den Alkoholkonsum in Deutschland informieren
Berlin: (hib/SCH) Nach dem Alkoholkonsum in Deutschland im vergangenen Jahr erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/9629). Sie fordert eine Darstellung über dessen Ausmaß sowie über die medizinischen und gesellschaftlichen Folgeerscheinungen. Es sei erschreckend, dass die Bundesrepublik beim Konsum und der Zahl der Geschädigten weltweit mit an der Spitze liege.
Zudem ziehe der Staat steuerliche Vorteile aus dem Vertrieb des Alkohols. Die PDS verlangt nun einen Bericht über die Entwicklung des Alkoholverbrauchs, insbesondere bei Jugendlichen, und über die daraus resultierenden Straftaten und Todesfälle. Weiter erkundigt sie sich, was die Regierung unternommen hat, um das Therapieangebot für Alkoholkranke zu verbessern und den Alkoholkonsum einzudämmen.
Kommentar Scherrmann: Mich interessiert, wann in Deutschland die inzwischen in den USA anlaufende Forschung ueber den Einfluss von Neurotoxinen bei der Entstehung von Suchtverhalten aufgegriffen wird.
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Umwelt/ Kleine Anfrage
Ueber die Konsequenzen aus dem "Umweltskandal Neuendettelsau" berichten. (siehe auch newsletter/deutsch/28)
Berlin: (hib/SCH) Nach den Konsequenzen aus dem "Umweltskandal Neuendettelsau" erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage (14/9621). Laut Pressemeldungen seien in der bayrischen Gemeinde Neuendettelsau jahrelang Böden mit hochgiftigen Chemikalien verseucht worden. Dieser Fall werfe die Frage auf, ob die bundesrechtlichen Vorgaben solche "Machenschaften" ausreichend verhinderten.
Die FDP erkundigt sich nun, inwieweit die Regierung sich über den Umweltskandal in Neudettelsau informiert und Kontakt zur bayerischen Staatsregierung aufgenommen hat. Weiter wird nachgefragt ob und in welchen Bereichen die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, um zukünftig derartige Fälle zu verhindern.
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Berlin: Mi, 26.06.2002
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Sachverstaendige: Umweltschutz als Wettbewerbschance fuer Deutschland
Berlin: (hib/geh) Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen hat am Mittwochvormittag bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das Argument zurückgewiesen, dass anspruchsvolle Umweltschutzpolitik die Wettbewerbsfähigkeit Deutschland einschränke.
Im internationalen Qualitätswettbewerb spiele der Umweltschutz eine immer größere Rolle, sagte Martin Jänicke, einer der Autoren des Umweltgutachtens 2002 mit dem Titel "Für eine neue Vorreiterrolle" (14/8792).
Beim Klimaschutz - einem der zwei Aspekte, die aus dem Umweltgutachten 2002 öffentlich diskutiert wurden - haben die Umweltsachverständigen geprüft, ob es möglich sei, aus der Atompolitik auszusteigen und dabei das Klimaschutzziel trotzdem zu verfolgen, erklärte Martin Jänicke.
Die Antwort der Umweltgutachter lautet, dass es ginge, wenn die effizientesten zurzeit schon vorhandenen Techniken unter anderem bei Autos, Endgeräten und in Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen breiter eingesetzt würden.
Der Atomausstieg sei mit Blick auf den Klimaschutz zu vertretbaren Kosten möglich, das heißt zu den heutigen Kosten, zu denen die aktuellen Kohlesubventionen hinzuzurechnen wären, sagte Jänicke. Zurzeit spiele die Kohle eine zu große Rolle, um noch bessere Ziele beim Klimaschutz zu erreichen. Das Rat hält das Kohlendioxid-Reduktionsziel von 40 Prozent bis 2020 in Deutschland für richtig.
Nach Meinung des Abgeordneten Reinhard Loske (Bündnis 90/Die Grünen) sollte ab 2010 "Schluss mit den Kohlesubventionen sein". Es sei aber auf Grund der historisch gewachsenen Beziehungen zwischen dem politischen Raum und der Wirtschaft schwierig, dieses Ziel zu erreichen.
Was die Privatisierung und Liberalisierung der Wasserversorgung betrifft, wies der Umweltsachverständige Peter Michaelis auf einen "grundlegenden Positionswechsel des Rates" hin. Liberalisierung führe nicht zu der erwarteten Effizienzsteigerung. Die deutsche öffentliche Wasserversorgung sei im Vergleich "nicht schlechter" als die französische oder englische privatisierte Wasserversorgung.
Nach Schätzungen der Deutschen Bank Research würde die Privatisierung der Wasserversorgung zu einer Kostensenkung von maximal 10 bis 15 Prozent führen, was eine Einsparung von maximal 10 Euro pro Haushalt im Jahr darstellen würde, sagte Michaelis.
Dafür sei bei einer Liberalisierung eine stärkere, kostenintensive Regulierung nötig, um die aktuellen Standards in Umwelt und Gesundheit aufrecht zu erhalten. Es sei kein Zufall, wenn der Verkauf von verpacktem Wasser in Frankreich so hoch liege, denn das Leitungswasser sei dort schlecht.
Durch Liberalisierung würde die Netzpflege an Qualität verlieren, weil es aus ökonomischen Gründen rationaler sei, Löcher im Netz zu lassen. Dabei könnte kontaminiertes Wasser durch die Löcher ins Netz gelangen. Durch die Liberalisierung wäre außerdem die regionale Grundwasserversorgung, die der Umweltrat für sehr wichtig hält, vernachlässigt, sagte Michaelis.
Die Sachverständigen rieten davon ab, sich auf die Risiken einer Privatisierung einzulassen, zumal sie nicht rückgängig gemacht werden könne.
Kommentar Scherrmann: Gut, dass der Sachverstaendigenrat auch die Problematiken einer Privatisierung  der Wasserwirtschaft formuliert.
Zum Wasser ein Beispiel in Frankreich: Ich kenne viele, die nicht mehr nach Frankreich fahren, weil sie dort wegen des oefters relativ hoch gechlorten und anderweitig belasteten Wassers nicht mal mehr kurz duschen koennen.
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BAYERN
17.07.2002, Strahlenschutz Sinner empfiehlt Röntgenpass
Alle Patienten sollen einen Röntgenpass führen. Diese dringende Empfehlung hat Gesundheitsminister Eberhard Sinner heute ausgesprochen. "Mit einem Röntgenpass hat jeder Patient ein wichtiges Instrument zur Hand, mit dem er selber unnötige Strahlenbelastungen vermeiden kann. Jeder behandelnde Arzt
oder Zahnarzt kann sich im Röntgenpass über frühere Röntgenuntersuchungen informieren und, soweit geeignet, auf frühere Aufnahmen zurückgreifen und Doppeluntersuchungen ausschließen", erläuterte Sinner.
Patienten erhalten den Röntgenpass bei ihrem Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus. Vor jeder geplanten Röntgenuntersuchung sollen sie den Pass vorlegen. Der behandelnde Arzt trägt Zeitpunkt, Art der Anwendung und untersuchte Körperregion in den Pass ein. Muster unter www.stmgev.bayern.de
Der Röntgenpass ist eine wichtige Maßnahme, mit der die Strahlenbelastung weiter minimiert werden soll. Er ist geregelt in der novellierten Röntgenverordnung, die Anfang Juli in Kraft getreten ist. Darüber hinaus muss medizinisches Röntgenpersonal seine Fachkunde im Strahlenschutz in anerkannten Kursen erwerben und alle fünf Jahre bei Fortbildungen aktualisieren. Der Arzt hat künftig die Pflicht, die bei seinen Untersuchungen eingesetzten Strahlendosen an vorgegebenen Referenzwerten auszurichten. Die Verordnung trifft erstmals auch Regelungen zur Teleradiologie.
Kommentar Scherrmann: Ich denke, dass dies eine sehr sinnvolle und laengst ueberfaellige Massnahme ist. Ich denke noch mit Schaudern an die nicht weit zurueckliegende Zeit, als ich bei den Besuchen in einer Lungenfachklinik jedes Jahr zuerst zum Lungenroentgen geschickt wurde, ohne zuerst den Arzt gesehen zu haben. Mein Einwand, ich wolle zuerst den Arzt sprechen, stiess auf ziemliches Unverstaendnis. Auch wenn dies heute nicht mehr Usus ist, ein Roentgenpass und Fortbildungsmassnahmen ist auf alle Faelle sinnvoll.
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