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- AKTIV
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- Von PAN Germany:
- Hamburg, 22.7.2002, Presseinformation
- Umstrittenes Pestizid Brasan" wieder zugelassen
- Brasan, jenes Pflanzenschutzmittel, das im Herbst letzten Jahres in
Mecklenburg-Vorpommern einen Herbizid-Skandal auslöste, ist wieder zugelassen worden. PAN
Germany kritisiert diese Zulassung, da sie gegen den vorsorgenden Umwelt- und
Verbraucherschutz verstößt und erneute Schäden durch das Mittel zu erwarten sind.
- BBA hat Brasan erneut zugelassen
- Im September 2001 führte die fahrlässige Ausbringung des Pestizids Brasan in
Mecklenburg-Vorpommern zu Gesundheitsbeschwerden und Ernteausfällen. Die Zulassung des
stark flüchtigen Pflanzenschutzmittels endete im Dezember 2001. Die Biologische
Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) entschied jedoch vergangene Woche die
Wiederzulassung des umstrittenen Mittels.
- Umweltbundesamt verweigert sein Einvernehmen
- Das Umweltbundesamt (UBA), die Einvernehmensstelle in der
Pflanzenschutzmittel-Zulassung, kritisierte diese Zulassung als rechtswidrig, da die von
der BBA vorgesehenen Anwendungsbestimmungen für Brasan den Schutz des Naturhaushaltes
nicht gewährleisten.
- Neue Schäden programmiert
- Brasan enthält den Wirkstoff Clomazone, der stark flüchtig ist. Deshalb besteht die
Gefahr der Abdrift, insbesondere bei erhöhten Temperaturen und stärkerem Wind. Die BBA
hält es trotzdem nicht für notwendig, strengere Anwendungsbestimmungen in Bezug auf
Temperatur, Windgeschwindigkeit und Sicherheitsabstand einzuführen. Es ist grundsätzlich
fraglich, ob derartige Auflagen einen neuen Skandal verhindern könnten, da solche
Vorschriften in der Praxis oft nicht eingehalten werden.
- PAN Germany fordert Zulassungsstop für Brasan
- Der Skandal in Mecklenburg-Vorpommern hat deutlich gezeigt, welche verheerenden
Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen das Mittel haben kann", so Carina Weber,
Geschäftsführerin von PAN Deutschland. Es ist unverantwortlich, Brasan
wiederzuzulassen, zumal das UBA sein Einvernehmen nicht gegeben hat. Angesichts der sich
wiederholenden Skandale in der Landwirtschaft müssen die Prinzipien des vorsorgenden
Umwelt- und Verbraucherschutzes auch in der Pestizidzulassung endlich stärker beachtet
werden."
- Weitere Informationen
- Christine Schmitt: Tel. 040-399 19 10-24, Email: christine.schmitt@pan-germany.org
, PAN-Germany, Fon: +49 (0)40-39 91 91 0-0, Fax: +49 (0)40-390 75 2 www.pan-germany.de
- Kommentar Scherrmann: Adresse des BBA, um eine Protestmail zu senden:
- Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) , Messeweg 11/12, 39104
Braunschweig, Telefon 05 31/2 99-5 (Vermittlung), Telefax 05 31/2 99-30 01, Praesident: NN
, Vizepraesident Dr. jur. Gerhard Guendermann, email G.Guendermann@bba.de
, Referat fuer Presse und Information , Pressereferent: Dr. sc. agr. Peter Wohlert Wohlers,
E-Mail Pressestelle@bba.de , Web: http://www.bba.de/
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- BITTE UM HILFE
- Betrifft: Biomasse-Heizkraftwerk. Falls jemand irgendwelche
Informationen dazu hat oder weiss, wie, wo ich welche bekommen kann, bin ich dankbar. Mail
an Scherrmann@safer-world.org
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- CHEMIKALIEN - GUELLE - JAUCHE - STALLMIST
- Da viele Menschen im Moment grosse Gesundheitsprobleme bekommen, wenn sie an Feldern
vorbeikommen, die geduengt wurden, hier eine Info vom ToxDoc. Danke fuer die Erlaubnis,
sie hier zu publizieren.
- Ammoniak - NH3,: ein extremes Kehlkopf und Lungen-Reizgas, dessen
Wirkungen bis zu Atemlähmung und Krämpfen gehen kann - und im Schock bis zum Tod. Auch
verursacht es Augenschäden bis zur Erblindung. Ammoniak hat eine toxische Wirkung auf das
Zentralnervensystem und kann Encephalopathie (=toxische Hirnschädigung) verursachen
(SINGER 1990).
- Schwefelwasserstoff - H2S, (auch in Abwässerkanälen!) Der Geruch
nach faulen Eiern führt hierbei schnell zur Geruchslosigkeit durch Lähmung der
Geruchsnerven. H2S erzeugt - als äußerst gefährliches Erstickungsgift - Übelkeit,
Erbrechen, Kopfschmerzen, Durchfälle, Atemnot, Zyanose, Bewußtlosigkeit,
DelirieKrämpfe, Erregungszustände, Tod durch Atemlähmung. Bei höheren Dosen gibt es
den Sekunden-Hirnschlag (bei MCS bereits bei 100 ppm).
- Störungen des Herzens und des Zentralnervensystems bleiben nach überstandener
Vergiftung bestehen und es bleibt eine Überempfindlichkeit zurück. Kinder sind besonders
gefährdet
- Clostridien kommen ebenfalls in Schweine- und Rindergülle vor:
Botulismus ist eine nicht selten tödlich verlaufende Vergiftung, die durch das Neurotoxin
(= Nervengift) Botulin - auch inhalativ - hervorgerufen wird. Dieses wird von dem sporen-
und toxinbildenden, anaeroben Bakterium Clostridium gebildet: Clostridium botulinum.
- Schwinger-Tschanz (A.D.2000) Swiss/German * Independent tox-doc-information
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- CHEMIKALIEN - KLAERSCHLAEMME
- Schwermetalle und Arzneien verseuchen deutsche Äcker
- Hamburg (ots) - Nach den jüngsten Nahrungsmittelskandalen haben im Juni die Berliner
Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft in einer gemeinsamen Erklärung festgestellt,
dass die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen "weitgehend
einzustellen" sei. Durch giftige Schwermetalle und Arzneimittelrückstände sind
Äcker in Deutschland teilweise so stark verseucht, dass sie für die Nahrungs- und
Futtermittelproduktion nicht mehr genutzt werden sollten, berichtet die ZEIT. Jährlich
landen 900 000 Tonnen Klärschlamm als Düngemittel auf deutschen Äckern.
- Umfangreiche Bodenproben der Landwirtschaftlichen Forschungs- und
Untersuchungsanstalten (Lufas) haben ergeben, dass der jahrhundertelange Bergbau in vielen
Teilen Deutschlands eine deutliche Verseuchung mit Schwermetallen wie Kadmium, Blei,
Kupfer und Zink hinterlassen hat.
- Den kompletten ZEIT-Text (DIE ZEIT Nr. 31, EVT 25.07.2002) zu dieser Meldung stellt
Ihnen ots gerne zur Verfügung. Digitale Pressemappe:
http://presseportal.de URL steht nicht mehr zur Verfuegung. /story.htx?firmaid=9377
- http://www.presseportal.de/story.htx?nr=366919
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- Bundestag: Berlin: Fr, 26.07.2002 Umwelt/Antwort auf Große Anfrage
- Klaerschlamm bietet bis zu 20 % des Phosphatbedarfs der Landwirtschaft.
- Berlin: (hib/WOL) Die in kommunalen Klärschlämmen enthaltenen Phosphate könnten
rechnerisch 15 bis 20 Prozent des Phosphatbedarfs der deutschen Landwirtschaft abdecken,
erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/9778) auf eine Große Anfrage der FDP
(14/6234).
- Danach besitzt Klärschlamm Düngeeigenschaften durch Gehalt von Stickstoff, Phosphat,
Kalk, Kalium sowie Magnesium und könne andere Düngemittel - zum Beispiel Mineraldünger
- ersetzen. Die Nutzung des vorhandenen Phosphates sei von großer Bedeutung, da die
Vorkommen an kadmiumarmen Rohphosphaten weltweit begrenzt seien und in den nächsten
Jahrzehnten weitgehend aufgebraucht sein dürften.
- Andererseits enthalten Klärschlämme durch Einleitungen aus privaten Haushalten und
Gewerbe laut Antwort viele organische Schadstoffe, die in Kläranlagen nicht oder nicht
genügend abgebaut werden könnten und sich im Klärschlamm zum Teil und damit auch im
Oberflächenbereich des Ackerbodens wiederfänden.
- Bereits nach der geltenden Verordnung sei daher die Aufbringung von Klärschlamm für
Gemüse- und Obstanbauflächen verboten.
- Insbesondere seit dem Auftreten von BSE in Deutschland werde die landwirtschaftliche
Klärschlammverwertung daher kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung werde aber als
Konsequenz aus der Krise durch BSE und Maul- und Klauenseuche "kein Verbot von
Klärschlämmen und Komposten in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen".
- Die wissenschaftliche Anhörung zur landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm
und anderen Düngern habe ergeben, dass es nicht notwendig sei, als Konsequenz ein
kurzfristiges Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen oder
kompostierten Bioabfällen zu erlassen.
- Allerdings werde eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Kreislaufwirtschaft auf
Dauer unmöglich gemacht, wenn von außen mehr Schadstoffe in die Kreisläufe
eingeschleust würden als ausgeschleust werden können.
- Eine angemessene Begrenzung des Schadstoffeintrages über Düngemittel sei ein Teil des
Konzepts der Lebensmittelsicherheit "zum Acker bis zum Tisch" und Voraussetzung
dafür, dass die landwirtschaftlichen Böden dauerhaft genutzt werden können.
- Kommentar Scherrmann: Wir wissen alle, "der Teufel steckt im Detail": Die
Durchfuehrung einer "angemessenen Begrenzung des Schadstoffeintrages" wird enorm
schwierig sein, u.a. weil bis jetzt nur ein winziger Teil des moeglichen
Schadstoffeintrages gemessen wird.
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- Und hier noch eine weitere Meldung vom Bundestag: Mo, 08.07.2002
Umwelt/Unterrichtung
- Bewusstsein fuer die Bedeutung des Bodenschutzes schaerfen.
- Berlin: (hib/NEI) Neben der Beseitigung von Altlasten wird zukünftig den Regelungen
zum vorsorgenden Bodenschutz, mit denen das Entstehen von Altlasten nachhaltig verhindert
werden soll, eine stärkere Bedeutung zukommen. So heißt es in dem von der
Bundesregierung vorgelegten Bodenschutzbericht (14/9566).
- Es müsse zum Beispiel sichergestellt werden, dass es durch Düngung
landwirtschaftlicher Flächen zu keiner langfristigen Anreicherung von Schadstoffen in
Böden komme. Das Bewusstsein für die Bedeutung und die Funktion des Bodens sowie die
Notwendigkeit bestimmter Rücksichtnahmen sei zu entwickeln und zu schärfen, heißt es in
dem Bericht weiter.
- Darauf werde die Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit weiter
hinwirken. Erkenntnisgewinn durch Forschung bleibe aufgrund der Vielschichtigkeit und
Vielfalt von Böden ein unverzichtbarer Bestandteil der Überprüfung und
Weiterentwicklung eines adäquaten Umgangs mit dem Boden.
- Auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit werde sich die Bundesregierung für
eine Stärkung der Belange des Bodenschutzes einsetzen.
- Kommentar Scherrmann: Wie das wohl im Detail aussieht?
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- HORMONSTUDIE
http://www.netdoktor.de/nachrichten/newsitem.asp?y=2002&m=7&d=10&id=82317
- Vorläufige Stellungnahme der Kommission Hormontoxikologie der Deutschen Gesellschaft
für Endokrinologie zu den Ergebnissen der "Womens Health Initiative" Studie
- München (ots) - Risiken und Benefits von Östrogen plus Gestagen bei gesunden
postmenopausalen Frauen (Risks and Benefits of Estrogen Plus Progestin in Healthy
Postmenopausal Women), erschienen am 17.7.2002 in: JAMA Vol. 288, Nr.3 pp- 321-333; 2002,
- verfasst von Professor Andreas F. H. Pfeiffer, Sprecher der Kommission, 17.7.02
Universitätsklinikum Benjamin Franklin, Abtl. Ernährungsmedizin, Endokrinologie &
Stoffwechsel, Tel.: 030/84452114
- Schlussfolgerungen:
- 1. Nach Ansicht der Kommission Hormontoxikologie ergibt sich zum gegenwärtigen
Zeitpunkt die Schlußfolgerung, dass eine kombinierte Hormonersatztherapie in der
dargestellten Form mit Risiken verbunden ist, die gegen ihre präventive Verwendung zum
Schutz der Gesundheit, also als "Lifestyle-Medikation", sprechen.
- 2. Die Studienergebnisse gelten für die verwendete Hormonkombination und können nicht
unbedingt auf andere Hormonkombinationen oder die reine Östrogentherapie bei Frauen nach
Gebärmutterentfernung übertragen werden. Für die reine Östrogentherapie werden ab 2005
aus der WHI-Studie aussagekräftige Daten vorliegen.
- 3. Auch wenn die Auswirkungen anderer Hormonkombinationen nicht genau bekannt sind,
ergibt sich aus der Studie der Verdacht nachteiliger Wirkungen, so dass ein Vorteil der
Therapie zu beweisen
- bleibt. Für betroffene Patientinnen bedeutet dies, dass die Indikation zur
Hormonersatztherapie deshalb mit dem verschreibenden Arzt genau erwogen werden sollte.
- ots Originaltext: Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie
- Digitale Pressemappe: http://presseportal.de URL steht nicht mehr zur Verfuegung. /story.htx?firmaid=30057
- Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie eMail: pressestelle-DGE@wahlpr.de
- Kommentar Scherrmann: Ich bin neugierig, ob sich an der Verschreibungspraxis in der BRD
etwas aendern wird.
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- VORSCHRIFTEN
- Neue Vorschriften des Bundes und der Bundeslaender
- Allgemeines Umweltrecht
- Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres
- (FÖJ-Förderungsgesetz - FÖJG)
- Gefahrstoffrecht
- Verordnung über Prüfnachweis und sonstige Anmelde- und Mitteilungsunterlagen nach dem
Chemikaliengesetz (Prüfnachweisverordnung - ChemPrüfV)
- Baden-Württemberg
- Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des Ministeriums für
Ernährung und Ländlichen Raum über das Statut der Landesanstalt für Umweltschutz
Baden-Württemberg
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des
Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Neufassung des
Bußgeldkatalogs zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes
http://www.umweltdigital.de/daten/aktuell/bund/c7081000.html
- Europäische Gemeinschaft
- RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25.
- Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
- Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG)
- ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 19. Juli 2002 zur grundsätzlichen Anerkennung der
Vollständigkeit der Unterlagen, die zur eingehenden Prüfung im Hinblick auf eine etwaige
Aufnahme von Spirodiclofen und Dimoxystrobin in Anhang I
der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das
- Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingereicht wurden (2002/593/EG)
- Volltexte und Fundstellen zu umweltrelevantem Bundesrecht finden Sie in UMWELTonline im
Bereich UMWELTRECHTaktuell i.d.R. vor Erscheinen der Printversion des Bundesgesetzblattes.
- http://www.umweltdigital.de/
Fundstellen zu umweltrelevanter
Rechtsprechung und Literatur aus den wichtigsten Fachzeitschriften finden Sie in
UMWELTonline i.d.R. spaetestens am 3. Werktag nach Erscheinen. UMWELTRECHTaktuell enthält alle neuen Vorschriften sowie alle im gewählten
Zeitraum geänderten Vorschriften auf dem neusten Stand.
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- BUNDESTAG
- Berlin: Mo, 01.07.2002, Umwelt/Antwort
- Positive Bilanz der freiwilligen Selbstverpflichtung des Mobilfunkbetreiber
- Berlin: (hib/HAU) Die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber hat zu
einer deutlichen Verbesserung der Informationssituation geführt. Dies geht aus der
Antwort der Bundesregierung (14/9512) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/9191)
hervor.
- Genaueres werde das erstmals Ende 2002 vorzulegende unabhängige Gutachten über die
Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung zeigen, heißt es. Neben einer besseren
Information wollen die Mobilfunkbetreiber auch die Beteiligung der Kommunen am Ausbau der
Mobilfunknetze verbessern. Zugesagt wurde von den Vertreibern auch eine
verbraucherfreundliche und transparente Kennzeichnung von Handys.
- Darüber hinaus erklärten die Vertreiber, sie wollten selbst verstärkt Handys mit
geringem SAR-Wert (Strahlungsleistung, die vom Körper während des Mobiltelefonierens
aufgenommen wird und zur Erwärmung des Gewebes führt) auf den Markt bringen. Die
Bundesregierung prüfe derzeit die Möglichkeiten und Aussichten einer Kennzeichnung
strahlungsarmer Handys mit dem Umweltkennzeichen "Blauer Engel".
- Laut Antwort ist es allerdings alleinige Sache der Hersteller, das Zeichen zu
beantragen und zu nutzen.
- Kommentar Scherrmann: Eine sog. Selbstverpflichtung kann nicht funktionieren. Es waere
ueberhaupt nichts passiert, wenn der Druck der Bevoelkerung (besonders in Skandinavien,
Spanien, der Schweiz, Oesterreich und auch in einigen Teilen Deutschlands) nicht gewachsen
waere, und wenn die Betreiber nicht befuerchten muessten, dass in den USA - nach
amerikanischem Recht - riesige Schadensersatzansprueche auf sie zukommen koennen.
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- Umwelt/Verordnung
- Umweltvertraegliche Entsorgung von Altholz
- Berlin: (hib/NEI) Eine "Verordnung über die Entsorgung von Altholz"
(14/9506) hat die Bundesregierung vorgelegt, um eine umweltverträgliche Entsorgung bei
der Verwertung von Altholz zu gewährleisten.
- Es existierten derzeit keine bundesweit einheitlichen Anforderungen an die
Altholzentsorgung und nicht alle in der Entsorgungspraxis genutzten Entsorgungswege
könnten als ordnungsgemäß und schadlos eingestuft werden, heißt es in der Begründung.
Die Verordnung solle deshalb zumindest national umweltverträgliche Entsorgungsstandards
für Altholz festlegen.
- Ziel sei es zunächst, nähere Anforderungen an die stoffliche und energetische
Verwertung sowie an die Beseitigung von Altholz zu bestimmen. Als Verwertungsverfahren in
diesem Sinne gelten die Aufbereitung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen, die
Herstellung von Aktivkohle und Synthesegas sowie die energetische Verwertung von Altholz.
- Die Betreiber von Altholzverwertungsanlagen sollen verpflichtet werden, dieses in
bestimmten Kategorien den vorgesehenen Entsorgungswegen zuzuordnen.
- Kommentar Scherrmann: Das Zuordnen ist ja ganz schoen. Aber wie wird gewaehrleistet,
dass die "energetische Verwertung von Altholz" "umweltvertraeglich"
ist?
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- 26. 07. 2002, Ausschuss für Gesundheit
- Experten diskutieren ueber Praevention im Gesundheitswesen
- Berlin: (hib/RAB) Die Prävention im Gesundheitswesen ist am Mittwoch, dem 26. Juni,
von 13 bis 14.30 Uhr Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses.
SPD und Bündnisgrüne hatten den Antrag (14/9224) gestellt, die Prävention und
Gesundheitsförderung zu stärken. Auch die CDU/CSU hatte zum gleichen Thema einen Antrag
(14/9085) eingebracht. Die Veranstaltung findet im Sitzungssaal 1.228 des
Jakob-Kaiser-Hauses statt. Eingeladen wurden Vertreter von Verbänden sowie
Einzelsachverständige.
- Kommentar Scherrmann: Wann werden bei der "Praevention im Gesundheitswesen"
Schadstoffe und speziell Innenraumschadstoffe als wichtiger Punkt diskutiert?
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- Umwelt/Verordnung
- Grenzwerte fuer mehrere Schadstoffe neu festlegen
- Berlin: (hib/STA) Die Bundesregierung will die von der Europäischen Union im Rahmen
des fünften Aktionsprogramms zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität
beschlossenen Richtlinien und die darauf aufbauenden Richtlinien für einzelne Schadstoffe
in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie eine Verordnung (14/9404) vorgelegt.
- Zu den Schadstoffen mit neuem Grenzwert gehören unter anderem Schwefeldioxid,
Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Blei, Ozon, Kadmium, Arsen, Nickel und Quecksilber.
- Die neuen Grenzwerte sind laut Verordnung zum Teil erst bis zum Jahr 2005 oder bis 2010
umzusetzen, da sie "sehr anspruchsvolle" und gegenüber den Richtlinien aus den
achtziger und neunziger Jahren deutlich verschärfte Normen enthielten, heißt es.
- Nach Einschätzung der Bundesregierung ist wahrscheinlich nur mit Kosten für die
Reduzierung von Partikeln und Stickstoffoxiden an vom Verkehr stark belasteten und
schlecht durchlüfteten Straßen zu rechnen. Davon betroffen wären dann hauptsächlich
die Länder und Kommunen, da diese die Umsetzung der Immissionsschutzmaßnahmen zuständig
seien.
- Dem Bund entstünden nur dort Kosten, wo er die Straßenbaulast trage. Auch die
Wirtschaft könne kostenwirksam betroffen sein, soweit sie zur Verminderung der
Luftbelastung verpflichtet werde. Es sei jedoch zu erwarten, so die Regierung, dass
Schadstoffgrenzen nur an wenigen Industriestandorten überschritten werden.
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- 25. 07. 2002, Gesundheit/Kleine Anfrage
- Ueber den Alkoholkonsum in Deutschland informieren
- Berlin: (hib/SCH) Nach dem Alkoholkonsum in Deutschland im vergangenen Jahr erkundigt
sich die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/9629). Sie fordert eine Darstellung über dessen
Ausmaß sowie über die medizinischen und gesellschaftlichen Folgeerscheinungen. Es sei
erschreckend, dass die Bundesrepublik beim Konsum und der Zahl der Geschädigten weltweit
mit an der Spitze liege.
- Zudem ziehe der Staat steuerliche Vorteile aus dem Vertrieb des Alkohols. Die PDS
verlangt nun einen Bericht über die Entwicklung des Alkoholverbrauchs, insbesondere bei
Jugendlichen, und über die daraus resultierenden Straftaten und Todesfälle. Weiter
erkundigt sie sich, was die Regierung unternommen hat, um das Therapieangebot für
Alkoholkranke zu verbessern und den Alkoholkonsum einzudämmen.
- Kommentar Scherrmann: Mich interessiert, wann in Deutschland die inzwischen in den USA
anlaufende Forschung ueber den Einfluss von Neurotoxinen bei der Entstehung von
Suchtverhalten aufgegriffen wird.
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- Umwelt/ Kleine Anfrage
- Ueber die Konsequenzen aus dem "Umweltskandal Neuendettelsau"
berichten. (siehe auch newsletter/deutsch/28)
- Berlin: (hib/SCH) Nach den Konsequenzen aus dem "Umweltskandal
Neuendettelsau" erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage (14/9621). Laut
Pressemeldungen seien in der bayrischen Gemeinde Neuendettelsau jahrelang Böden mit
hochgiftigen Chemikalien verseucht worden. Dieser Fall werfe die Frage auf, ob die
bundesrechtlichen Vorgaben solche "Machenschaften" ausreichend verhinderten.
- Die FDP erkundigt sich nun, inwieweit die Regierung sich über den Umweltskandal in
Neudettelsau informiert und Kontakt zur bayerischen Staatsregierung aufgenommen hat.
Weiter wird nachgefragt ob und in welchen Bereichen die Bundesregierung Handlungsbedarf
sieht, um zukünftig derartige Fälle zu verhindern.
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- Berlin: Mi, 26.06.2002
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Sachverstaendige: Umweltschutz als Wettbewerbschance fuer Deutschland
- Berlin: (hib/geh) Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen hat am
Mittwochvormittag bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit das Argument zurückgewiesen, dass anspruchsvolle
Umweltschutzpolitik die Wettbewerbsfähigkeit Deutschland einschränke.
- Im internationalen Qualitätswettbewerb spiele der Umweltschutz eine immer größere
Rolle, sagte Martin Jänicke, einer der Autoren des Umweltgutachtens 2002 mit dem Titel
"Für eine neue Vorreiterrolle" (14/8792).
- Beim Klimaschutz - einem der zwei Aspekte, die aus dem Umweltgutachten 2002 öffentlich
diskutiert wurden - haben die Umweltsachverständigen geprüft, ob es möglich sei, aus
der Atompolitik auszusteigen und dabei das Klimaschutzziel trotzdem zu verfolgen,
erklärte Martin Jänicke.
- Die Antwort der Umweltgutachter lautet, dass es ginge, wenn die effizientesten zurzeit
schon vorhandenen Techniken unter anderem bei Autos, Endgeräten und in
Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen breiter eingesetzt würden.
- Der Atomausstieg sei mit Blick auf den Klimaschutz zu vertretbaren Kosten möglich, das
heißt zu den heutigen Kosten, zu denen die aktuellen Kohlesubventionen hinzuzurechnen
wären, sagte Jänicke. Zurzeit spiele die Kohle eine zu große Rolle, um noch bessere
Ziele beim Klimaschutz zu erreichen. Das Rat hält das Kohlendioxid-Reduktionsziel von 40
Prozent bis 2020 in Deutschland für richtig.
- Nach Meinung des Abgeordneten Reinhard Loske (Bündnis 90/Die Grünen) sollte ab 2010
"Schluss mit den Kohlesubventionen sein". Es sei aber auf Grund der historisch
gewachsenen Beziehungen zwischen dem politischen Raum und der Wirtschaft schwierig, dieses
Ziel zu erreichen.
- Was die Privatisierung und Liberalisierung der Wasserversorgung betrifft, wies der
Umweltsachverständige Peter Michaelis auf einen "grundlegenden Positionswechsel des
Rates" hin. Liberalisierung führe nicht zu der erwarteten Effizienzsteigerung. Die
deutsche öffentliche Wasserversorgung sei im Vergleich "nicht schlechter" als
die französische oder englische privatisierte Wasserversorgung.
- Nach Schätzungen der Deutschen Bank Research würde die Privatisierung der
Wasserversorgung zu einer Kostensenkung von maximal 10 bis 15 Prozent führen, was eine
Einsparung von maximal 10 Euro pro Haushalt im Jahr darstellen würde, sagte Michaelis.
- Dafür sei bei einer Liberalisierung eine stärkere, kostenintensive Regulierung
nötig, um die aktuellen Standards in Umwelt und Gesundheit aufrecht zu erhalten. Es sei
kein Zufall, wenn der Verkauf von verpacktem Wasser in Frankreich so hoch liege, denn das
Leitungswasser sei dort schlecht.
- Durch Liberalisierung würde die Netzpflege an Qualität verlieren, weil es aus
ökonomischen Gründen rationaler sei, Löcher im Netz zu lassen. Dabei könnte
kontaminiertes Wasser durch die Löcher ins Netz gelangen. Durch die Liberalisierung wäre
außerdem die regionale Grundwasserversorgung, die der Umweltrat für sehr wichtig hält,
vernachlässigt, sagte Michaelis.
- Die Sachverständigen rieten davon ab, sich auf die Risiken einer Privatisierung
einzulassen, zumal sie nicht rückgängig gemacht werden könne.
- Kommentar Scherrmann: Gut, dass der Sachverstaendigenrat auch die Problematiken einer
Privatisierung der Wasserwirtschaft formuliert.
- Zum Wasser ein Beispiel in Frankreich: Ich kenne viele, die nicht mehr nach Frankreich
fahren, weil sie dort wegen des oefters relativ hoch gechlorten und anderweitig belasteten
Wassers nicht mal mehr kurz duschen koennen.
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- BAYERN
- 17.07.2002, Strahlenschutz Sinner empfiehlt Röntgenpass
- Alle Patienten sollen einen Röntgenpass führen. Diese dringende Empfehlung hat
Gesundheitsminister Eberhard Sinner heute ausgesprochen. "Mit einem Röntgenpass hat
jeder Patient ein wichtiges Instrument zur Hand, mit dem er selber unnötige
Strahlenbelastungen vermeiden kann. Jeder behandelnde Arzt
- oder Zahnarzt kann sich im Röntgenpass über frühere Röntgenuntersuchungen
informieren und, soweit geeignet, auf frühere Aufnahmen zurückgreifen und
Doppeluntersuchungen ausschließen", erläuterte Sinner.
- Patienten erhalten den Röntgenpass bei ihrem Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus. Vor
jeder geplanten Röntgenuntersuchung sollen sie den Pass vorlegen. Der behandelnde Arzt
trägt Zeitpunkt, Art der Anwendung und untersuchte Körperregion in den Pass ein. Muster
unter www.stmgev.bayern.de
- Der Röntgenpass ist eine wichtige Maßnahme, mit der die Strahlenbelastung weiter
minimiert werden soll. Er ist geregelt in der novellierten Röntgenverordnung, die Anfang
Juli in Kraft getreten ist. Darüber hinaus muss medizinisches Röntgenpersonal seine
Fachkunde im Strahlenschutz in anerkannten Kursen erwerben und alle fünf Jahre bei
Fortbildungen aktualisieren. Der Arzt hat künftig die Pflicht, die bei seinen
Untersuchungen eingesetzten Strahlendosen an vorgegebenen Referenzwerten auszurichten. Die
Verordnung trifft erstmals auch Regelungen zur Teleradiologie.
- Kommentar Scherrmann: Ich denke, dass dies eine sehr sinnvolle und laengst
ueberfaellige Massnahme ist. Ich denke noch mit Schaudern an die nicht weit
zurueckliegende Zeit, als ich bei den Besuchen in einer Lungenfachklinik jedes Jahr zuerst
zum Lungenroentgen geschickt wurde, ohne zuerst den Arzt gesehen zu haben. Mein Einwand,
ich wolle zuerst den Arzt sprechen, stiess auf ziemliches Unverstaendnis. Auch wenn dies
heute nicht mehr Usus ist, ein Roentgenpass und Fortbildungsmassnahmen ist auf alle Faelle
sinnvoll.
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