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CHEMIKALIEN – PESTIZIDE – EU

Von PAN (Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. )  Hamburg, 24.07.2003
 Bald 50% weniger alte Pestizide in der EU. Mehr Schutz für Verbraucher und Umwelt - aber nicht ohne Tücken und Lücken, warnt das Pestizid Aktions-Netzwerk Germany

Am 25. Juli werden 320 Pestizidwirkstoffe vom europäischen Markt genommen. Ihnen werden bis Ende 2003 noch weitere 110 Wirkstoffe folgen. Damit werden über 50% der 800 sogenannten alten Wirkstoffe, die vor Juli 1993 in den EU-Mitgliedstaaten in Pflanzenbehandlungsmitteln enthalten waren, vom europäischen Markt verschwunden sein. Überwiegend sind es ökonomische Gründe, denn die von der EU durchgeführte Überprüfung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken der alten Wirkstoffe mit neueren Teststandards kostet den Hersteller viel Geld. Ein Aufwand, der sich bei kleinen Marktanteilen von Wirkstoffen nicht lohnt. Nur durch die EU überprüfte Wirkstoffe dürfen zukünftig in Pestizidprodukten in den EU-Mitgliedsländern eingesetzt werden.

Für den deutschen Markt ist diese Entwicklung nur von geringer Bedeutung, da die meisten der nun verbannten Wirkstoffe nie oder nicht mehr in deutschen Produkten zugelassen waren. Von den aktuellen 320 Wirkstoffen sind nur 20 Wirkstoffe in Deutschland betroffen.

Für 49 der eigentlich nun verbotenen Wirkstoffe gibt es Ausnahmegenehmigungen bis 2007, wenn sie in bestimmten Ländern und Anbaukulturen als unverzichtbar bewertet werden (essential uses). Deutschland hat vier Wirkstoffe angemeldet, darunter zwei von der Weltgesundheitsorganisation als extrem bzw. hoch gefährlich eingestufte Organophosphate, Terbufos und Chlorfenvinphos. „Die Voraussetzung für diese Ausnahmeregelung - es gäbe keine Alternativen - muss sehr kritisch hinterfragt werden. Die meisten der genannten Kulturen, für die ein Einsatz weiter erlaubt sein darf , werden schließlich auch ökologisch produziert - und dies ganz ohne Chemieeinsatz“, so Susanne Smolka von PAN Germany.

Zudem droht die Ausnahmeregelung ein Schlupfloch für solche Wirkstoffe zu werden, deren Umwelt- und Gesundheitsgefahren belegt sind, bei denen sich die Mitgliedsstaaten aber nicht auf ein Verbot einigen können, da einige Staaten wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Erwägungen den Vorrang geben. Die Übergangsfrist wird dann als „Kompromissvorschlag“ deklariert, wie jüngstens beim umweltgefährlichen Nervengift Aldicarb geschehen. PAN zählt Aldicarb zu den besonders gefährlichen Pestiziden.

Smolka: „Richtig brisant wird die Prüfung bei den Wirkstoffen mit hohem Marktanteil, die von den Produzenten mit Druck verteidigt werden. Es hängen noch eine Menge kritisch zu bewertender Stoffe in der Warteschleife. Wir können nur dazu auffordern, die Verbraucherschutz- und Umweltschutzinteressen an erste Stelle zu setzen, ansonsten hat die Gesetzgebung hier ihr Ziel verfehlt“.

Weitere Informationen: Susanne Smolka, T susanne.smolka@pan-germany.org
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.   Fon: +49 (0)40-39 91 91 0-0, Nernstweg 32, D-22765 Hamburg    Fax: +49 (0)40-390 75 20,  mailto:presse@pan-germany.org , web: www.pan-germany.org 

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ELEKTRO-MAGNETISCHE STRAHLUNG

vonm elektrosmognews-Team
17.07.2003: Roaming: Weniger Strahlenbelastung durch UMTS-Roaming bei T-Mobil und O2http://www.elektrosmognews.de/news/umtsd102.htm

17.07.2003: NRW: Bund kritisiert neue Mobilfunkvereinbarung  http://www.elektrosmognews.de/news/nrwvereinb.htm

Gefunden im Omega-Newsletter von Klaus Rudolph: (Zur Erklärung: Herr Mackenthun ist ausgebildeter Diplom-Psychologe, einer von sehr wenigen Wissenschaftsredakteuren bei der Nachrichtenagentur mit Monopolstellung dpa, hat eine sehr unkritische Einstellung zu Gesundheitsrisiken durch Mobilfunk und laesst deshalb wichtige Meldungen, Studien und Nachrichten zu diesem Thema regelmaessig in der Ablage P (=Papierkorb) verschwinden und gibt sie nicht an die Öffentlichkeit)

Zu: Angst, Panik, Risiko: Was ist gefährlich? Siehe: http://home.t-online.de/home/Mackenthun/risk.htm

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GENTECHNOLOGIE – RESOLUTION

Juli 2003 von:  IGUMED (Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin) , dbu (Deutscher Berufsverband der Umweltmediziner, und Ökologischer  Ärztebund

Resolution umweltmedizinischer Verbände zur Zulassung gentechnisch veränderter Organismen in Ernährung und Landwirtschaft

Die Sachlage:

1.       Das EU Parlament verabschiedete am 2.7.03 neue Verordnungen zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen in Lebens – und Futtermitteln. Demnach müssen Lebensmittel mit gentechnischer Verunreinigung ab 0,9% gekennzeichnet werden. Produkte wie Eier, Milch und Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter aufgezogen wurden, müssen nicht deklariert werden. Durch Regelungen zur Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Substanzen soll eine ungewollte Vermischung der Erzeugnisse auf ihrem Weg von der Erzeugung zum Verbraucher ausgeschlossen werden. Die EU setzt mit diesen Neuregelungen weltweit den höchsten Kennzeichnungsstandard für Gentechnik in Ernährung und Landwirtschaft und will damit dem Verbraucher Wahlfreiheit ermöglichen. Haftungsregelungen für mögliche Schäden durch Anbau und Verzehr gentechnisch veränderter Organismen wurden jedoch bisher nicht festgelegt. Dennoch wird nun dem durch eine Klage vor der WTO erzeugten Druck der USA und der Gentechnikindustrie verstärkt nachgegeben. Der seit 1998 in Form eines EU Moratoriums bestehende Stop für Anbau und Neuzulassungen gentechnisch veränderter Organismen soll demnächst aufgehoben werden.

2.       Die längerfristigen Folgen des großflächigen Anbaus gentechnisch veränderter Organismen und des Verzehrs von Produkten aus gentechnischer Erzeugung sind nicht durch langjährige unabhängige Begleitforschung belegt. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier sind bisher weitgehend unbekannt und es fehlen Parameter, um sie festzustellen. Finanzielle Mittel für industrieunabhängige wissenschaftliche Begleitforschung stehen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung.

3.       Die Gentechnologie ist zu jung, um die Folgen ihrer Langzeitanwendung für die Gesundheit und für Ökosysteme absehen zu können. Dennoch wird der Beweis der Ungefährlichkeit nicht von denen gefordert, die ihre Produkte vermarkten wollen, sondern der Beweis der Gefährlichkeit wird von denen verlangt, die das Vorsorgeprinzip anmahnen.

4.       Gentechnologie ist mit Patenten verbunden. Die EU Biopatent – Richtlinie (98/44/EC) steht in Kürze vor dem Bundestag zur zweiten Lesung an.  Ihre Umsetzung in deutsches Recht soll nach dem Willen des Bundesjustizministeriums noch vor der Sommerpause erfolgen. Zur Debatte steht im Rahmen der Neufassung des Patentgesetzes auch die Grundsatzfrage, ob das menschliche Genom oder Teile davon, sowie Organe und Zellen, und auch das Genom von Tieren und Pflanzen, Bakterien und Viren patentierbar sein soll. Die Festschreibung „geistigen Eigentums“ an Genen und lebenden Organismen führt zu erheblichen Barrieren in der Forschung.

Die umweltmedizinischen Verbände Deutschlands....

Ø       lehnen auf Grund ihrer ärztlichen Verantwortung, die insbesondere vorsorgende Aspekte zu bedenken hat, mit allem Nachdruck die Einführung der Gentechnologie in Ernährung und Landwirtschaft ab, weil die Folgen zum derzeitigen Zeitpunkt als unkalkulierbar, unkontrollierbar und unwiderruflich angesehen werden müssen. Demgegenüber gibt es keine zwingende Notwendigkeit, die zukünftige Ernährung der Menschen auf einer Risikotechnologie aufzubauen, bei deren Langzeitanwendung unberechenbare Folgen für die Gesundheit von Menschen und Tieren und nicht absehbare Auswirkungen auf Ökosysteme nicht auszuschließen sind.

Ø       sind nicht bereit, zugunsten globaler Interessen einiger großer Saatgutkonzerne die unnötige Einführung gentechnischer Produkte in die Ernährung in der ärztlichen Beratung zu befürworten und werden nachdrücklich dazu beitragen, die Bevölkerung in ihrer Ernährungskompetenz und ihrer gesunden Skepsis gegenüber vermeidbaren Risiken in der Ernährung zu stärken.

Ø       widersprechen mit Nachdruck einer Zulassungspolitik, die Wahlfreiheit vorgaukelt. Allein die Tatsache, dass Produkte wie Milch und Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter aufgezogen wurden, nicht deklariert werden müssen, führt die Wahlfreiheit ad absurdum. Länder wie USA, Kanada, Argentinien und China bauen in großem Stil gentechnisch veränderte Pflanzen an. Die Erfahrungen in diesen Ländern belegen eindeutig, dass die Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen durch Auskreuzung, Vermischung der Warenflüsse und „Unfälle“ infolge vernachlässigter Vorschriften in einem Ausmaß stattfindet, das die Wahlfreiheit von Verbrauchern und Landwirten langfristig unmöglich macht.

Ø       widersprechen vehement einer Zukunftsvision, die suggeriert, dass eine Ernährung und Landwirtschaft ohne Gentechnik fortschrittsfeindlich und somit ein Hemmnis für eine konstruktive Weiterentwicklung sei. Fortschritt muss sich am Wohl und den Interessen der Menschen orientieren, denen er dienen soll. Vor diesem Hintergrund heißt Fortschritt, die Ernährungskompetenz des Einzelnen zu fördern, eine nachhaltige Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft weltweit zu unterstützen und einen gentechnikfreien Markt zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Die umweltmedizinischen Verbände Deutschlands fordern

1.        die EU aus den genannten Gründen auf, das derzeit bestehende Anbaumoratorium aufrecht zu erhalten.

2.       die Bundesregierung auf, einer Gesundheitsgefährdung der Menschen durch bisher unerkannte Gefahren des Verzehrs von gentechnisch veränderten Organismen durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen und für Schadensregulierungen nach dem Verursacherprinzip zu sorgen, bevor die Technologie in Deutschland eingeführt wird.

3.       die Einführung einer Kennzeichnungspflicht der Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter aufgezogen wurden.

4.       die Absicherung der Reinerhaltung des Saatgutes durch Einführung eines Schwellenwertes von höchstens 0.1% (Nachweisgrenze).

5.       eine Neuverhandlung der EU-Biopatentrichtlinie (98/44/EC) vor der Umsetzung in deutsches Recht, um die Erteilung von Patenten auf Gensequenzen, Tiere, Pflanzen, Saatgut, Mikroorganismen und Teile des Menschen rechtlich auszuschließen.

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Hervorragende Hintergrundsinformationen l zu  Gentechnologie und Ernährung  koennen Sie von mir per email anfordern.

Nachricht vom 22.07.2003:

germnews:  - EU hebt Zulassungsstopp fuer genveraenderte Produkte auf

Die EU-Agrarminister haben den seit mehr als vier Jahren geltenden Zulassungsstopp fuer gentechnisch veraenderte Produkte aufgehoben. Die Regelung sieht eine klare Kennzeichnung gentechnisch veraenderter Futter- und Lebensmittel vor. Mit der Entscheidung begegnet die EU auch einer Klage der USA vor der Welthandelsorganisation WTO gegen den bisherigen Importstopp.

Oder Gen-Produkte: EU erlaubt Zulassung  http://www.netdoktor.de/nachrichten/newsitem.asp?y=2003&m=7&d=23&id=100729

Kommentar Scherrmann: Nun sind die Daemme gebrochen. Es ist m. E. eine Utopie, das Problem per Kennzeichnung in Griff bekommen zu wollen.

24.07.2003:

EU-Kommission lässt gentechnikfreie Landwirtschaft im Stich / BUND, Bioland und Demeter fordern EU-Verordnung für Gentech-Betriebe

 Berlin (ots) - Bioland, Demeter und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnen die Leitlinien von EU-Agrarkommissar Franz Fischler zum Nebeneinander von gentechnischer, konventioneller und biologischer Landwirtschaft ab. Die gestern in Brüssel präsentierten Vorschläge ließen zentrale Fragen ungeklärt und würden die Probleme auf die Mitgliedsstaaten abschieben. Solange es keine strikte und verbindliche EU-Verordnung für Gentech-Betriebe gebe, müsse Agrarministerin Renate Künast wenigstens in Deutschland dafür sorgen, dass die gentechnikfreie Landwirtschaft geschützt wird.

   Hubert Weiger, agrarpolitischer Sprecher des BUND: "Die Kommission hat keine Leitlinien zur Koexistenz, sondern zur Kontamination vorgelegt. Sie gibt das Ziel der Gentechnik-Freiheit auf und akzeptiert eine gentechnische Grund-Verunreinigung bis zu 0,9 Prozent. Sie spricht vage von Sicherheitsabständen und Pollenbarrieren, aber sie schweigt darüber, wer haftet, wenn gentechnisch manipulierte Organismen auf andere Felder ausstreuen. Sie schlägt eine enge Zusammenarbeit zwischen Bauern vor, aber sie lässt offen, wer die Kosten für die notwendigen Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen trägt. Unter solchen Voraussetzungen wird die gentechnikfreie Landwirtschaft in Europa bald Geschichte sein."

      Thomas Dosch, Vorsitzender von Bioland: "Fischler drückt sich vor der Verantwortung und sät Zündstoff in die europäische Landwirtschaft. Die Konflikte der Zukunft sind vorprogrammiert: zwischen Bauern, die Gentechnik einsetzen wollen, und Bauern, deren Produkte dadurch bedroht sind; zwischen Ländern mit strikten Verordnungen und Ländern, die dem Druck der Gentechnik-Lobby nachgeben. Die EU-Öko-Verordnung macht vor, wie Auflagen und Kontrollen in der Landwirtschaft funktionieren können. Genauso wie beim Ökolandbau dafür gesorgt wird, dass keine gesundheits- und umweltschädlichen Stoffe in die Produkte gelangen, muss beim Gentech- Anbau garantiert werden, dass keine gentechnisch manipulierten Organismen auf andere Produkte übergreifen."

   BUND, Bioland und Demeter fordern Renate Künast auf, im nationalen Alleingang konsequente Regeln für die Koexistenz in der Landwirtschaft aufzustellen. Dies könne mit der bevorstehenden Novelle des Gentechnikgesetzes geschehen. Darin müsse das Verursacherprinzip verankert werden. Wer Gen-Pflanzen verwendet, müsse auch dafür sorgen, dass keine Kontamination stattfindet. Kontroll-, Sicherheits- und Schadenskosten dürften nicht die bedrohten Bauern in der konventionellen und biologischen Landwirtschaft belasten. Zugleich solle sich Künast in Brüssel und bei anderen Mitgliedsstaaten für eine EU-Gen-Verordnung einsetzen. Solange das Problem nicht auf europäischer Ebene gelöst sei, müsse das EU-Moratorium für die Zulassung von Gen-Pflanzen bestehen bleiben.

   ots Originaltext:     BUND

Digitale Pressemappe: http://presseportal.de URL steht nicht mehr zur Verfuegung. /story.htx?firmaid=7666

Bei Rückfragen: Philipp Prein,  BUND-Pressestelle,  E-Mail: presse@bund.net ,  Internet: www.bund.net

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INDUSTRIE

VDA: Spekulative Horror-Szenarien des UBA für politische Entscheidungen wenig hilfreich

  Frankfurt am Main (ots) - Die Wichmann-Studie zur Abschätzung gesundheitlicher Auswirkungen durch den Einsatz von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen in Deutschland, die heute vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt (UBA) vorgestellt wurde, steht auf einer empirisch ausgesprochen schmalen und methodisch fragwürdigen Basis, betont der Verband der Automobilindustrie (VDA) in einer ersten Stellungnahme.

      Wichmann greife auf Forschungsergebnisse eines US-Epidemiologen zurück, und leite daraus einen monokausalen Zusammenhang der Gesundheitsgefährdung von Partikeln von Diesel-Fahrzeugen ab, obwohl sich dieses - nach Aussage namhafter Toxikologen - nicht nachweisen lasse. Diese mehr als zweifelhafte Schlussfolgerung würde verknüpft mit den Messergebnissen einer einzigen Partikelmessstelle in Erfurt, deren Repräsentativität für Deutschland oder gar Europa - ungeachtet des fehlenden Nachweises - großzügigerweise unterstellt werde.

   Die Schlussfolgerungen von Wichmann, die das UBA und das Bundesumweltministerium zur Grundlage ihrer Forderung nach einer drastischen Verschärfung der Abgasvorschriften machen, stünden in diametralem Gegensatz zur jüngsten toxikologischen Forschung. Diese habe, so unterstreicht der VDA, im Ergebnis gezeigt, dass es "aus heutiger Sicht keine sich verfestigende Evidenz der extremen und besonderen Gefährlichkeit von aggregierten Ultrafeinpartikeln gibt". Es lasse sich auch zeigen, dass die untersuchten Dieselrußpartikel im niedrigen Dosisbereich bei Anwendung selbst empfindlicher Meßmethoden keine biologischen Effekte bewirkten. Dieses Ergebnis lasse sich mit der Existenz eines Schwellenwertes vereinbaren.

   "Mit dem Schreckensszenario 'Tod einer Kleinstadt' und 14.000 'statistischen' Toten wird hingegen Panikmache betrieben, wird bewusst Angst und Verunsicherung bei den Bürgern erzeugt, um umweltpolitische Maximalforderungen salonfähig zu machen", kritisiert der VDA. Dies sei keine Grundlage für einen konstruktiven Dialog.

   "Spektakuläre Horrorszenarien können keine geeignete Basis zur Erarbeitung neuer Zulassungsvorschriften sein", so der VDA. Die deutsche Automobilindustrie verschließe sich nicht einer Weiterentwicklung der Abgasvorschriften. Sie stelle sich auch nicht gegen den Partikelfilter. Sie werde ihn dort einsetzen, wo es technisch geboten bzw. vernünftig ist, aber auch da, wo der Kunde es wünscht.

ots Originaltext:     VDA Verband der Automobilindustrie URL steht nicht mehr zur Verfuegung.

24.07.2003

BMW bringt innovativen Dieselpartikelfilter / Durchbruch bei der Filtertechnik: BMW Lösung vermeidet Nachteile bisheriger Systeme

   München (ots) - Nach intensiver Entwicklungsarbeit ist es den BMW Ingenieuren gelungen, einen Dieselpartikelfilter darzustellen, der sich von bisher gebräuchlichen Systemen durch besondere Eigenschaften positiv abhebt:  Internet: www.press.bmwgroup.com

Scherrmann: Ich habe diese Pressemitteilung ganz bewusst hier aufgenommen, damit Sie sehen koennen, wie hier argumentiert wird. Und auch, dass die Industrie erst reagiert, wenn von der Politik Vorgaben gemacht werden.

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KRANKHEIT – MCS

Die Gefahr ist unsichtbar
Elke Rasche leidet unter Multipler Chemischer Sensitivität, schon der Duft von Deo macht sie krank
Von Christian Sywottek URL
steht nicht mehr zur Verfuegung

--- siehe auch unter TERMINE

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KURZINFO

27. 07.2003 Lebensqualität weltweit gesunken

Starker Rückgang der Lebensqualität in den USA und in Indien. Die durchschnittliche Lebensqualität weltweit sinkt trotz positiver wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen im fernen Osten: 1990 war die Situation der Menschen insgesamt besser als heute. 

Antibiotika-Resistenzgene im Trinkwasser

 "Bakterien, gegen die zahlreiche Antibiotika wirkungslos sind, vermehren sich weiter und können kaum bekämpft werden. Eine Entwicklung, die den Freiburger Hygienespezialisten Professor Dr. Franz Daschner beunruhigt und über die im ARD Fernsehen, dem Jahresbericht des Umweltbundesamtes sowie andere Quellen verlässlich berichtet wurde. 

Medikamententests an Kindern: Ethische Standards verschoben?

W sprach mit Dr. Michael Wunder, Mitglied der Enquete-Kommission "Ethik und Recht in der modernen Medizin" im Bundestag. Der Psychologe leitet ein

Beratungs- und Therapiezentrum fuer Behinderte in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Interview: Harald Neuber

Ein sogenannter Referentenentwurf zur Neufassung des Arzneimittelgesetzes sieht eine Vereinfachung von Medikamententests an Kindern und Jugendlichen vor. Wie erklaeren Sie sich diese Initiative? … http://www.jungewelt.de/2003/07-25/018.php

25.07.2003 Antioxidantien enttäuschen beim Gefäßschutz CLEVELAND (Rö). Weder mit Vitamin E noch mit Beta-Carotin läßt sich ein Schutz vor kardiovaskulären Erkrankungen erreichen. Eine Metaanalyse klinischer Studien hat jetzt dieses für die Antioxidantien enttäuschende Ergebnis erbracht. Sieben Studien zur Vitamin-E-Therapie und acht zur Behandlung mit Beta-Carotin hat Dr. Marc S. Penn von der Cleveland Clinic Foundation im US-Staat Ohio analysiert (Lancet, 361, 2003, 2017). Die Vitamin-E-Dosen lagen zwischen 50 und 800 IE, die von Beta-Karotin zwischen 15 und 50 mg. Die Studien dauerten zwischen eineinhalb und zwölf Jahren. In die Analyse der Gesamtsterblichkeit gingen beim Vitamin E die Daten von fast 82 000 Patienten ein: Die Sterberate lag mit elf Prozent nicht niedriger als in der Kontrollgruppe. Auch kardiovaskuläre und zerebrovaskuläre Ereignisse waren gleich häufig.  Für Beta-Karotin wurde aus den Daten von fast 140 000 Patienten eine mit 7,4 Prozent wenig, aber signifikant höhere Gesamtsterberate errechnet. In der Kontrollgruppe betrug sie sieben Prozent.http://www.aerztezeitung.de  

24.07.2003: Gene foerdern Sucht bei Maedchen Wenn junge Mädchen übermäßig Tabak, Alkohol oder illegale Drogen konsumieren, sind genetische Prädispositionen entscheidend daran beteiligt. URL steht nicht mehr zur Verfuegung

Obligatorisches Kommentar Scherrmann:  Die Frage ist doch auch, welche Rolle spielen Schadstoffe, z. B.  Dioxine, an dieser „genetischen Praedisposition“. Ich bin auf der Suche nach Literatur zum Thema. „Auswirkungen von Neurotoxinen auf  Suchtentstehung“.. Falls Sie hierzu Literatur (ausser Claudia Miller, B. Weiss) kennen, waere ich sehr dankbar, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen

Krebshilfe: Mangelhafte Versorgung von Brustkrebspatientinnen in DeutschlandBONN/ BERLIN. Zu einem vernichtenden Urteil über die Versorgung von Brustkrebspatientinnen in Deutschland kommt die von der Deutschen Krebshilfe initiierte Studie "Die an Brustkrebs erkrankte Frau ...mehr http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=13305

Oder

Brustkrebs-Studie: Versorgung deutscher Patientinnen defizitär http://www.netdoktor.de/nachrichten/newsitem.asp?y=2003&m=7&d=22&id=100672

 Wangenausschlag durch Telefonieren mit dem Handy. Eine Allergie auf ein chromhaltiges Handy-Gehäuse hat einer Japanerin einen juckenden Wangenausschlag beschert. Nach stundenlangem Telefonieren bekam die Frau Bläschen auf der Wange. Als Therapie erhielt sie Handy-Verbot. http://www.aerztezeitung.de/nel/?id=270827,2926,/medizin/allergien

PET hilft bei der Alzheimer-Frueherkennung. Moderne bildgebende Verfahren tragen zunehmend zur Früh- und Differentialdiagnose dementieller Erkrankungen bei. Auch zur Verlaufs- und Therapiekontrolle können diese Techniken wichtige Informationen liefern http://www.aerztezeitung.de/nel/?id=270694,2926,/medizin/alzheimer

Und/oder

Aufklaerung der Alzheimer-Entstehung gleicht einem Puzzle. Die steigende Zahl von Menschen mit Morbus Alzheimer ist von großer Bedeutung für das Sozialgefüge und das Gesundheitssystem. Wie sich die Krankheit künftig besser aufhalten lassen könnte und welche diagnostischen Optionen sich daraus ergeben, sind zentrale Fragen, die bei der ersten Alzheimer Lecture an der Uni-Klinik Frankfurt am Main diskutiert worden sind. http://www.aerztezeitung.de/nel/?id=269056,2926,/medizin/alzheimer

Kommentar Scherrmann: Ich moechte hier an den Artikel von Prof. Gunnar Heuser (Los Angelos) in Bonn 1998 erinnern.  (Kann bei mir angefordert werden).

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Caspers-Merk wirft Kassen Willkuer vor. Kritik an den Präventionsausgaben der Kassen hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), geübt. Indirekt warf sie den Kassen Willkür vor http://www.aerztezeitung.de/nel/?id=270736,2926,/politik/gesundheitssystem_uns

Haushaltschemikalie als Hormongift: Nonylphenol macht Austern zu sterilen Hermaphroditen  http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=030717031

Beginnt eine Schizophrenie, sollten Aerzte frueh behandeln. Sprach- und Wahrnehmungsstörungen können auf eine beginnende Schizophrenie deuten. Bei Patienten im Prodromalstadium können Antipsychotika möglicherweise den weiteren Erkrankungsverlauf positiv beeinflussen. http://www.aerztezeitung.de/nel/?id=270687,2926,/medizin/psychische_erkrankungen

Kommentar Scherrmann: Ich bekomme haeufig Berichte von Kranken, die an einer Chemikalienintoleranz leiden und erhebliche Sprach- und Wahrnehmungsstoerungen bekamen. Es wurde eine Schizophrenie diagnostiziert. Antipsychotika verschlimmerten das Leiden. Ich frage mich, wann endlich PsychiaterInnen und NeurologInnen das schon vorhandene Wissen ueber Auswirkungen von Schadstoffen (z. B. Neurotoxinen) wahrnehmen und nicht mehr so viele falsche Diagnosen stellen. Auffaellig ist, dass sich diese Stoerungen bei Schadstoffexposition verschlimmern und sich bei konsequenter Schadstoffvermeidung verfluechtigen.

RECHT – SCHWEIZ

Vernehmlassung zur Revision des schweizerischen Vormundschaftsrechts

Umfassende Analyse siehe http://c9c.net/ch/demokratie/, falls von der Zensur gesperrt: http://www.demokratie.ch.vu.

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TERMINE

Fachgespraech zu MCS im Umweltbundesamt,  Berlin, am 4. September 2003.

Das Programm kann bei mir als word-datei angefordert werden.

Ich bin als Rednerin eingeladen. Thema: Wie geht es weiter? Vorschlaege, Wuensche,  Moeglicheiten.

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 VERBRAUCHER/INNEN – INFORMATIONEN

Vom Umweltinstitut München e.V.

Viele Menschen sind über Lebensmittelskandale, Massentierhaltung und Tiertransporte entsetzt, wissen aber nicht, wie sie beim Einkauf einen Beitrag zum Umwelt-, Tierschutz und zu ihrer eigenen Gesundheit leisten können. Unsere neue Broschüre „Gesunde Ernährung aus der Region – Essen und Umweltschutz“ schließt diese Lücke. Sie können die PDF Datei downloaden unter http://www.umweltinstitut.org/essen

Unsere Broschüre „Mobilfunk-Strahlung – Wie schädlich ist Elektrosmog?“ war bereits wenige Monate nach Erscheinen vergriffen. Die PDF-Version wird derzeit ca. 1000 mal pro Monat heruntergeladen. Wir haben die Broschüre neu überarbeitet und wichtige, aktuelle Informationen hinzugefügt. Sie können die PDF-Datei downloaden unter http://www.umweltinstitut.org/elektrosmog

Auch zur diesjährigen Pilzsaison untersucht das Umweltinstitut München e.V. für Privatpersonen wieder kostenlos Pilze und andere Waldprodukte (Beeren oder Wildfleisch) auf künstliche Radioaktivität durch die Tschernobyl-Katastrophe. Im Waldboden ist das Cäsium für die Pflanzen gut verfügbar, weil es nicht wie im Ackerboden an Tonminerale fixiert ist. Wichtige Informationen hierzu und eine Übersicht der Messergebnisse der letzten

Pilz-Saison: http://www.umweltinstitut.org/frames/allg/press/f-20030723.htm

Neu ins Netz gestellt:

Unsere beliebten Excel-Tabellen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von Solarstromanlagen haben wir aktualisiert: http://www.umweltinstitut.org/frames/all/m65.htm

Bericht vom Tschernobyl-Kongress in Basel:

Gesundheitsfolgen für Kinder in Weißrussland http://www.umweltinstitut.org/frames/all/m356.htm

Umweltinstitut München e.V., Schwere-Reiter-Str. 35 / 1 b D-80797 München

www.umweltinstitut.org, hu@umweltinstitut.org  

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POLITIK - BEHOERDEN

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BUNDESTAG

21. 07. 2003 Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist gestiegen.

Berlin: (hib/RAB)        Im Zeitraum von Oktober 2002 bis zum April dieses Jahres hat sich die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ungünstiger entwickelt als die allgemeine Arbeitslosigkeit. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an allen Arbeitslosen stieg im genannten Zeitraum von 3,7 auf 3,8 Prozent,

heißt im Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen (15/1295). Insgesamt seien Ende April dieses Jahres 171 293 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet gewesen, während es im Oktober 2002 rund 27 000 weniger gewesen seien.

Während sich die Arbeitslosigkeit dieser Personen in den alten Ländern im Vergleichszeitraum von 13,2 auf 14,6 Prozent erhöht habe, sei sie in den neuen Ländern deutlich auf 29,4 Prozent gestiegen. Die Regierung weist darauf hin, dass diese Zahlen noch immer deutlich unter denen des Vergleichszeitraumes von Oktober 2001 bis April 2002 mit Werten von 4,4 beziehungsweise 4,0 Prozent liegen.

Weiter schreibt die Regierung in ihrem Bericht, das in der vergangenen Legislaturperiode geschaffene gesetzliche Instrumentarium zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), habe positive Auswirkungen.

Mit der von der Regierung initiierten Kampagne "50 000 Jobs für Schwerbehinderte" sei es gelungen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um rund 24 Prozent abzubauen.

Damit sei deutlich geworden, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beschäftigungssituation der auf dem Arbeitsmarkt besonders benachteiligten schwerbehinderten Menschen spürbar verbessert werden könne.

SPD und Bündnisgrüne hätten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die erfolgreiche Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen mit weiterentwickelten Zielen fortzusetzen.

Im Einzelnen gehe es darum, die Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen, die Arbeitsvermittlung zu verbessern und die Beschäftigung zu sichern. Entsprechende Maßnahmen sollen den Angaben zufolge noch in diesem Jahr gesetzlich und verordnungsrechtlich umgesetzt werden.

Auch will die Regierung die Mittel aus der Ausgleichsabgabe für die Beschäftigung Schwerbehinderter zwischen Bund und Ländern neu verteilen. Laut Bericht sollen die Länder einen höheren Anteil am Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe erhalten.

Zur Neugestaltung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe aus dem Jahre 2001 heißt es, die Herabsetzung der Beschäftigungspflichtquote habe sich nicht negativ auf die Situation schwerbehinderter Menschen ausgewirkt.

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe hätten im vergangenen Jahr um rund 59,8 Millionen Euro höher gelegen als im Vorjahr. Allerdings sei auf Grund der konjunkturellen Entwicklung die Zahl beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber zurückgegangen.

Dies gelte auf Grund der Senkung der Beschäftigungspflichtquote auch für die Zahl der Pflichtarbeitsplätze. Während im Jahre 2000 noch 1 232 182 Pflichtarbeitsplätze gezählt worden seien, habe sich diese Zahl im Jahre 2001 auf 978 531 belaufen. Gleichzeitig, so die Regierung, seien aber im Jahre 2001 mehr schwerbehinderte Menschen im Besitz eines Pflichtarbeitsplatzes gewesen als im Jahre 2000.

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18.07. 2003 Umwelt/Antwort

Regierung will Kompetenzen des Budnes im Umweltschutz  staerken.

Berlin: (hib/RAB)        Die Kompetenzen des Bundes im Umweltschutz sollen gestärkt werden. Dies ist sowohl aus gesamtstaatlicher Perspektive als auch mit Blick auf die EU-Tauglichkeit Deutschlands erforderlich, heißt es in der Antwort der Regierung (15/1418) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1253).

Den Angaben zufolge setzt sich die Regierung im Rahmen laufender Gespräche mit den Ländern dafür ein, die bundesstaatliche Ordnung entsprechend zu modernisieren. Problematisch sei, dass das Grundgesetz derzeit keine einheitliche und umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Umweltschutz kenne.

Daher sei das deutsche Umweltrecht stark zersplittert und präsentiere sich für den Anwender unübersichtlich und uneinheitlich. Die Regierung hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, das zersplitterte Umweltrecht zu straffen.

Mit einer konsequenten Deregulierung und der Zusammenführung bislang getrennter Prüf- und Entscheidungsprozesse könnten teilweise intransparente Genehmigungsstrukturen im Bereich des Umweltrechts abgebaut und die Verfahren wesentlich vereinfacht und erleichtert werden.

Vereinfachungen und Erleichterungen im Umweltschutz kommen nach Auffassung der Regierung aber nur in Betracht, wenn damit keine qualitativen Abstriche von Umweltanforderungen verbunden sind.

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz
Rauchfreie Schule

Sinner: Neue Wege in der Suchtprävention finden

Neue Wege in der Suchtprävention sollen Jugendliche vom Nichtrauchen überzeugen. "Immer mehr junge Leute rauchen immer früher. Da dürfen  wir nicht wegschauen. Die Schule ist der ideale Ort, an dem wir junge Menschen auch zum Thema Rauchen erreichen können. Wir brauchen   in den Schulen eine neue Kultur des Nichtrauchens. Deshalb suchen wir nach neuen Strategien, die zur "rauchfreien Schule" führen", sagte Gesundheitsminister Eberhard Sinner bei der Eröffnung des eintägigen Kongresses "Rauchfreie Schule" heute in Würzburg. Der Kongress richtet sich an Suchtfachleute und Pädagogen als wichtige

Multiplikatoren.

Die Schule ist Sinner zufolge auch ein guter Ort, Jugendlichen Ausstiegsprogramme anzubieten. "Zwei Drittel der jugendlichen Raucher wollen mit dem Rauchen aufhören, scheitern aber ohne Hilfestellung. Weil Zigaretten sehr schnell süchtig machen, gehen alle guten Vorsätze häufig in Rauch auf", betonte Sinner die Bedeutung professioneller Ausstiegshilfen. Wichtige Anlaufstelle sei auch die telefonische "Raucher Helpline". Täglich von 14 bis 18 Uhr können Ausstiegswillige kostenfrei unter der Nummer (0800) 1418141 Tipps und psychologische Unterstützung anfragen. "Im Herbst geht die Helpline auch "online". Ein "Chatroom" wird Ausstiegswilligen auch im Internet ein Forum sein", kündigte der Minister an. Die Raucher Helpline ist ein Projekt der Gesundheitsinitiative "Bayern aktiv".E-Mail:   presse@stmgev.bayern.de

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BfR Bundesinstitut fuer Risikobewertung

 22.07.2003
Geplantes Europäisches Chemikaliensystem bringt Fortschritte für den gesundheitlichen Verbraucherschutz
BfR hält deutliche Nachbesserungen im REACH-System aber für erforderlich

Chemikalien finden sich in vielen Produkten, die den Verbraucher täglich umgeben. Etwa 30.000 chemische Stoffe werden in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt. In welchen Produkten diese Chemikalien Verwendung finden, ist nur zum Teil bekannt. Bewertungen im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Risiken liegen nur für einen geringen Prozentsatz der 30.000 Substanzen vor. Dieser unbefriedigende und mit möglichen Sicherheitslücken verbundene Zustand soll geändert werden. Dazu hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der Einzelheiten zu den Bausteinen Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Verwendungseinschränkung von Chemikalien enthält und deshalb kurz als "REACH-System" bezeichnet wird. Zentraler Punkt sind die Einführung einer  Zulassungspflicht und ein beschleunigtes Bewertungsverfahren. Auf einer Pressekonferenz des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zur EU-Chemikalienpolitik bezeichnete die Leiterin der Chemikalienbewertung am Bundesinstitut für Risikobewertung den Verordnungsentwurf heute grundsätzlich als wichtigen Beitrag zur Chemikaliensicherheit. "In wichtigen Bereichen", so Professor Dr. Ursula Gundert-Remy, "benötigen wir aber dringend Nachbesserungen, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz in ausreichendem Maß sicherzustellen".

Mit dem REACH-System soll das Wissen um Einsatz und potentielle Risiken von Chemikalien binnen zwölf Jahren deutlich verbessert werden. Veränderte Zulassungs- und Prüfbedingungen sollen mehr Verbraucherschutz gewährleisten. Neu ist unter anderem der öffentliche Zugang zu den derzeit teilweise nur den Herstellern bekannten Informationen zu Chemikalien; damit erhöhen sich Kenntnisstand und Transparenz zum Nutzen für den Verbraucher. Einbezogen in das REACH-System ist auch die Verwendung von Chemikalien in Produkten. Ebenso wie die Hersteller muss die weiterverarbeitende Industrie ihrer Informationspflicht nachkommen und nachweisen, dass keine für Umwelt und Gesundheit bedenklichen Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden. In das System einbezogen sind außerdem die Importeure von chemischen Substanzen und Erzeugnissen.

Konkret sieht das Konzept vor, Daten zu toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften sowie zum Verwendungszweck von gut einem Drittel der 100.000 auf dem Markt befindlichen Chemikalien zu erheben. Die Anforderungen an den Umfang der Information sind produktionsmengenabhängig gestaffelt. Mehr als 60.000 Stoffe bleiben von der Regelung aufgrund geringer Produktionsvolumen unberührt (vgl. bgvv-Pressedienst 10/2001 vom 2. März 2001).

Für Stoffe mit krebsauslösender, erbgutschädigender oder Fortpflanzung bzw. Nachkommen beeinträchtigender Wirkung schreibt das REACH-System ein Zulassungsverfahren (Autorisierung) vor, in dem Verwendungszwecke eingeschränkt und festgeschrieben werden. Informationen und vorhandene Daten zu Stoffen mit Produktionsmengen über einer Tonne müssen innerhalb bestimmter Fristen an eine zentrale europäische Agentur gegeben werden.

Das BfR begrüßt den Verordnungsentwurf und das zugrundeliegende REACH-System grundsätzlich: Die vorgeschlagenen Maßnahmen versprechen für den Umweltschutz wichtige Verbesserungen. Um aber auch den Verbraucherschutz hinreichend zu gewährleisten, sind aus Sicht des BfR deutliche Nachbesserungen erforderlich. Das gilt insbesondere für die Zulassung der Chemikalien. Autorisiert werden müssen nach dem Verordnungsentwurf nur chemische Stoffe, für die eine Gefährdung durch krebsauslösende, erbgutschädigende oder Fortpflanzung bzw. Nachkommen beeinträchtigende Wirkungen erwiesen ist. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung muss die Zulassung zwingend auch auf die chemischen Stoffe ausgedehnt werden, für die bislang nur Hinweise auf diese Wirkungen vorliegen. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes sollten auch sie einer intensiven Nutzen-Risiko-Betrachtung unterzogen werden.

Die im Verordnungsentwurf vorgegebenen Fristen lassen einen ehrgeizigen Zeitplan erkennen. Unternehmer, Anwender, Importeure und auch die Behörden sind gefordert. Derzeit fehlen in dem Verordnungsentwurf allerdings noch Sanktionsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass dieser Zeitplan auch eingehalten wird. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung hat der Verbraucher ein Recht darauf zu wissen, welche Stoffe ihn umgeben und in den Produkten enthalten sind, die er täglich anwendet. "Dieses Recht", so Ursula Gundert-Remy, "muss heute eingelöst werden, nicht erst für zukünftige Generationen".

Kommentar Scherrmann: Immerhin etwas. Doch viele Fragen bleiben offen:, z. B.   a) Welche Grenzwerte werden zugrunde gelegt? b) Warum fehlen die neurotoxischen Wirkungen? C) Wie sehen die Sanktionen aus?

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INDUSTRIE

VDA: Spekulative Horror-Szenarien des UBA für politische Entscheidungen wenig hilfreich

  Frankfurt am Main (ots) - Die Wichmann-Studie zur Abschätzung gesundheitlicher Auswirkungen durch den Einsatz von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen in Deutschland, die heute vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt (UBA) vorgestellt wurde, steht auf einer empirisch ausgesprochen schmalen und methodisch fragwürdigen Basis, betont der Verband der Automobilindustrie (VDA) in einer ersten Stellungnahme.

      Wichmann greife auf Forschungsergebnisse eines US-Epidemiologen zurück, und leite daraus einen monokausalen Zusammenhang der Gesundheitsgefährdung von Partikeln von Diesel-Fahrzeugen ab, obwohl sich dieses - nach Aussage namhafter Toxikologen - nicht nachweisen lasse. Diese mehr als zweifelhafte Schlussfolgerung würde verknüpft mit den Messergebnissen einer einzigen Partikelmessstelle in Erfurt, deren Repräsentativität für Deutschland oder gar Europa - ungeachtet des fehlenden Nachweises - großzügigerweise unterstellt werde.

   Die Schlussfolgerungen von Wichmann, die das UBA und das Bundesumweltministerium zur Grundlage ihrer Forderung nach einer drastischen Verschärfung der Abgasvorschriften machen, stünden in diametralem Gegensatz zur jüngsten toxikologischen Forschung. Diese habe, so unterstreicht der VDA, im Ergebnis gezeigt, dass es "aus heutiger Sicht keine sich verfestigende Evidenz der extremen und besonderen Gefährlichkeit von aggregierten Ultrafeinpartikeln gibt". Es lasse sich auch zeigen, dass die untersuchten Dieselrußpartikel im niedrigen Dosisbereich bei Anwendung selbst empfindlicher Meßmethoden keine biologischen Effekte bewirkten. Dieses Ergebnis lasse sich mit der Existenz eines Schwellenwertes vereinbaren.

   "Mit dem Schreckensszenario 'Tod einer Kleinstadt' und 14.000 'statistischen' Toten wird hingegen Panikmache betrieben, wird bewusst Angst und Verunsicherung bei den Bürgern erzeugt, um umweltpolitische Maximalforderungen salonfähig zu machen", kritisiert der VDA. Dies sei keine Grundlage für einen konstruktiven Dialog.

   "Spektakuläre Horrorszenarien können keine geeignete Basis zur Erarbeitung neuer Zulassungsvorschriften sein", so der VDA. Die deutsche Automobilindustrie verschließe sich nicht einer Weiterentwicklung der Abgasvorschriften. Sie stelle sich auch nicht gegen den Partikelfilter. Sie werde ihn dort einsetzen, wo es technisch geboten bzw. vernünftig ist, aber auch da, wo der Kunde es wünscht.

ots Originaltext:     VDA Verband der Automobilindustrie

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