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CHEMIKALIEN - EU - REACH

Gemeinsame Pressemitteilung vom 17. November 2005

REACH-Abstimmung im EU-Parlament: Etappensieg für die Chemieindustrie
Umwelt- und Frauenverbände kritisieren industriefreundliches Votum zur EU-Chemikalienreform – Lob für die Regelung zur Substitution von gefährlichen Stoffen

Straßburg/Berlin: Mit Enttäuschung registrieren die Umwelt- und Frauenverbände BUND, Greenpeace und WECF, dass sich bei der heutigen ersten Lesung des EU-Parlamentes über die Chemikalienreform REACH die chemische Industrie weitgehend durchgesetzt hat. Einzig der Beschluss, dass die Chemiebranche gefährliche Substanzen schrittweise durch ungefährlichere ersetzen muss, ist ein Erfolg für den Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz. Da die chemische Industrie dem heutigen Votum zufolge für Tausende von Chemikalien jedoch keine Sicherheitsdaten mehr liefern müsste, wird das Auffinden gefährlicher Stoffe gleichzeitig torpe-diert.

REACH sollte ursprünglich 30.000 der rund 100.000 bekannten Chemikalien ausreichend auf ihre Gefährlichkeit testen. Nach dem Willen des Parlamentes müssen nun zwei Drittel der von REACH erfassten 30.000 Substanzen kaum noch auf ihre gesundheits- und umweltschädigenden Eigenschaften untersucht werden. Die Testanforderungen würden deutlich unter den Anforderungen liegen, die heutzutage für neu anzumeldende Chemikalien gelten. Große Chemi-kalienhersteller müssten ihre Daten nicht mit kleinen und mittleren Unternehmen teilen, was letztere benachteiligen würde.

Die heute in erster Lesung verabschiedete Fassung der Chemieverordnung REACH ist nach Auffassung der Verbände nicht in der Lage, Verbraucher und Umwelt ausreichend vor gefährlichen Chemikalien zu schützen, da die chemische Industrie für Tausende ihrer Stoffe nicht einmal elementare Daten über deren toxische Wirkung vorlegen müsste. Der auf Druck der Chemiebranche ohnehin schon stark verwässerte REACH-Entwurf wurde vom EU-Parlament damit nochmals massiv abgeschwächt. Nach Auffassung der Verbände hat sich vor allem die Mehrheit der deutschen EU-Parlamentarier zum verlängerten Arm der chemischen Großindustrie machen lassen. Es ist peinlich und verantwortungslos, wie Deutschland als größtes Mitgliedsland einseitig zugunsten der heimischen Chemieindustrie die Gefährdung von Millionen EU-Bürgern durch Chemikalien in Kauf nimmt.

Die Verbände appellierten an den EU-Ministerrat, den Gesetzesvorschlag so zu stärken, dass ein ausreichender Schutz von Verbrauchern und Umwelt vor Chemikalien sicher gestellt ist. Um diese einmalige Chance zu nutzen,  müssten vor allem die Datenanforderungen an die Chemieindustrie deutlich erhöht werden, damit gefährliche Stoffe überhaupt erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden können. Der Schutz von Frauen, Männern, Kindern und Umwelt darf nach Auffassung der Verbände nicht kurzsichtigen Interessen von Chemieproduzenten geopfert werden. Gleichzeitig sollte der Ministerrat das positive Votum des Parlaments zum obligatorischen Ersatz gefährlicher Substanzen aufgreifen. Denn die Ankündigungen der künftigen Bundesregierung, REACH „grundlegend“ zugunsten der heimischen Industrie abändern zu wollen, lassen vermuten, dass diese sich im Ministerrat für weitere massive Verschlechterungen einsetzen wird.

Kontakt: Patricia Cameron, Chemikalienexpertin BUND, Mobil: 0049-175-5963816; E-Mail: patricia.cameron@bund.net , www.bundgegengift.de ; Stefan Krug, Greenpeace, Mobil: 0049-171-8780836; E-Mail: stefan.krug@greenpeace.de ; Sonja Haider, WECF, Tel: 0049-1636992564, E-Mail: sonja.haider@wecf.org

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ELEKTRO-MAGNETISCHE STRAHLUNG

Pressemitteilung von: Baubiologie Regional
Dokumentierte Gesundheitsschäden unter dem Einfluss hochfrequenter Strahlung
Broschüre der Bamberger Ärzteinitiative rüttelt auf !

Die 26 Krankheitsverläufe (Kasuistiken) wurden von Dr. Cornelia Waldmann-Selsam aus über fünfhundert schriftlichen oder mündlichen Berichten ausgewählt.

Die Schilderungen zeigen, dass Menschen seit Jahren durch gepulste hochfrequente elektromagnetische Felder oft schwer erkrankt sind, ohne dass die behandelnden Ärzte die Ursachen erkannten. Daher litten Menschen, die zu Hause oder am Arbeitsplatz der Hochfrequenz ausgesetzt waren und erhielten keine Therapie.
(Die alles entscheidende Therapie bei den geschilderten Krankheitsverläufen war: Beendigung der Exposition !

Die in den Medien ständig wiederholte Bewertung der Strahlenschutzkommission, es gäbe keinen Nachweis für Gesundheitsbeeinträchtigungen unterhalb der geltenden Grenzwerte hat dazu geführt, dass die meisten Ärzte bei den vielen unklaren Krankheitsbildern einen Zusammenhang mit der Hochfrequenz nicht in Erwägung zogen.

?Die meisten Ärzte wissen nicht, dass an keinem einzigen Mobilfunkstandort in Deutschland Erhebungen des Gesundheitszustandes der Menschen durchgeführt wurden. Die im Jahre 2001 vorgenommene Neubewertung der Strahlenschutzkommission hat als keine wissenschaftliche Grundlage", führt Frau Dr. Waldmann-Selsam im Vorwort der Broschüre weiter aus.

Als Ergänzung zu den Berichten der Hochfrequenzgeschädigten enthält die Broschüre vier graphische Darstellungen, aus denen der Zusammenhang zwischen häuslicher Langzeitbelastung gemessen in Mikrowatt je Quadratmeter (µW/m²) und den geschilderten Symptomen hergestellt wird.

Ausgewertet wurden insgesamt die Daten von 356 Personen. Unter 10 µW/m2 Strahlungsdichte zeigten 70% der Personen keine auffälligen Symptome. Von 10 bis 100 µW/m2 waren es noch 40% und über 100 µW/m2 Immission gar nur noch 5%.

Die auffälligsten Beschwerden sind Schlafstörungen, Müdigkeit, depressive Stimmung gefolgt von Kopfschmerzen, Unruhe, Benommenheit, Reizbarkeit, Konzentrationsstörungen, Vergesslichkeit und Lernstörungen insbesondere bei Kindern.

Die Broschüre liegt nur in Papierform vor, da die Betroffenen eine Internetveröffentlichung nicht wünschten. Die Bezugsadresse findet sich unter
http://www.elektrosmog-messen.de/broschuere.html . Die Schutzgebühr beträgt 1,00 Euro, plus Versandkosten.

Eine weite Verbreitung der Dokumentation unter politischen Entscheidungsträgern und Ärzten ist von den Autoren ausdrücklich erwünscht.

Inzwischen hat sich Frau Dr. Waldmann-Selsam mit einem sehr emotionalen Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber gewendet.

Omega siehe ?Dringendster Verdacht auf schwere Gesundheitsschäden durch gepulste hochfrequente elektromagnetische Felder weit unterhalb der gültigen Grenzwerte? unter:
http://omega.twoday.net/stories/832935/

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Auszug aus  electrosmog-news, Mobilfunk-Newsletter der Bürgerwelle e.V.
Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: BI Omega, Mitglied im Dachverband

18.11.2005 Funkstille im Wallis: Staatsrat stoppt Ausbau des Mobilfunknetzes
Wallis / Zermatt / Der Walliser Staatsrat legt sich quer: Mit Urteil vom 5. Oktober 2005 verbietet der Staatsrat jeden weiteren Ausbau der UMTS-Netze auf dem ganzen Kantonsgebiet.

Von Walter Bellwald

Der Entscheid ist historisch: Nachdem die Gemeinde Zermatt die Aufrüstung der Kirchturm-Mobilfunkantenne sistierte, hat der Kanton Wallis den Grundsatzentscheid der Gemeindebehörden gestützt. Damit ist die Aufrüstung der Mobilfunkantenne bis auf weiteres verboten. Die
Folge: Der größte Mobilfunkanbieter der Schweiz ist verärgert und droht mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde.

Keine genauen Messwerte

Damit hatte niemand gerechnet: Nach dem gemeindeinternen Stopp zur Aufrüstung der Kirchturm-Mobilfunkantenne in Zermatt hat jetzt auch der Staatsrat sein Veto gegen eine Aufrüstung und Inbetriebnahme des UMTS-Netzes (Universal Mobile Telecommunications System) eingelegt. Die
Begründung: Keine zuverlässigen Messwerte. In der Urteilsbegründung heißt es: „...da eine zuverlässige Messung der realen Strahlung bei UMTS-Anlagen nicht möglich ist und demnach die zuständigen Bewilligungsbehörden nicht in der Lage sind, mit Sicherheit kontrollieren zu können, ob die einmal in Betrieb genommene UMTS-Anlage die Anlagegrenzwerte im maßgebenden Betriebszustand überhaupt einzuhalten vermag, ist die entsprechende Anlage erst gar nicht zu bewilligen...“. Im Klartext: Bis auf weiteres ist jeder weitere Ausbau des UMTS-Netzes auf Walliser Kantonsgebiet verboten. Auf eine entsprechende Anfrage wollte sich Leander Schmidt vom Amt für Strahlenschutz nicht äußern.

Historisches Urteil

Der Entscheid des Walliser Staatsrats wurde schweizweit mit großer Überraschung zur Kenntnis genommen. „Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich davon gehört habe“, freut sich Hans-Ueli Jakob, Präsident der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmogbetroffener (Gigaherz). „Ich bin erstaunt über den Mut der Walliser Kantonsregierung und zolle den Herren meinen größten Respekt.“ Für Hans-Ueli Jakob ist dieses Urteil die einzig vernünftige Entscheidung. „Man kann doch nicht irgend eine Technologie verbreiten, ohne die gesundheitlichen Folgen zu kennen“, ärgert sich Jakob, dessen Verein mittlerweile 500 Ortsgruppen angeschlossen sind. Nach Jakob dürfte der Entscheid des Walliser Staatsrats ein wegweisendes Urteil bilden, welches Präjudizcharakter für die ganze Schweiz haben dürfte.

Unverständnis und Kopfschütteln

Demgegenüber hat die Swisscom den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. „Mir ist kein ähnlicher Fall bekannt, in dem sich eine Kantonsregierung derart explizit gegen einen Ausbau des Mobilfunknetzes geäußert hat“, wundert sich Josef Frey, Pressesprecher der Swisscom. Der Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlagen sei unumgänglich, um die Kundenbedürfnisse abzudecken. „Das UMTS-Netz ermöglicht es, einen optimalen Multimediadienst in der mobilen Datenkommunikation zu gewährleisten“, erklärt Frey. „Dazu gehören unter anderem ein schneller Internet-Zugang, multimediale Video- und Datenanwendungen und die mobile Bildtelefonie.“ Das Verbot der Walliser Kantonsregierung habe zur Folge, dass sich das Projekt nun zeitlich verzögern werde.

Gerichtsbeschwerde angedroht

Für die Swisscom eine ärgerliche Sache. „Aus der Sicht des Betreibers kann dieser negative Entscheid nicht nachvollzogen werden“, so Frey. Für den Swisscom-Pressesprecher umso unverständlicher, als dass sich die Mobilfunkbetreiber strikte an die kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebungen halten würden. „Unser Maßstab sind nicht emotionale Überlegungen. Wir arbeiten nach dem Vorsorgeprinzip und achten streng darauf, die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien einzuhalten.“ Nach Rücksprache mit ihren Rechtsexperten habe sich die Swisscom jetzt dazu entschlossen, eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde an den Kanton Wallis einzureichen. Sollte diese Beschwerde abgewiesen werden, dürfte wohl der Gang ans Bundesgericht anstehen.

Ihre Meinung interessiert uns!
mailto:seeholzer@rz-online.ch,%20escher@rz-online.ch,%20bellwald@rz-online.ch

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INFOS  von weiteren Organisationen

Hamburg, 23.11.2005 Pestizidrisiken ernst nehmen - Für eine Reduktion des Pestizideinsatzes in Deutschland

PAN Germany wendet sich mit einem offenen Brief an den Bundesminister für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel und an den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Lorenz Seehofer.

Die Bundesminister Gabriel und Seehofer werden in dem Brief aufgefordert, sich für die erfolgreiche Umsetzung des deutschen "Reduktionsprogramms Chemischer Pflanzenschutz" einzusetzen und somit für den Schutz deutscher VerbraucherInnen und den Schutz unserer Umwelt vor den unabwägbaren Risiken der Pestizidbelastungen in Lebensmitteln, Gewässern und Böden einzutreten.

In  Deutschland sind über die Hälfte der untersuchten pflanzlichen Lebensmittel mit Pestizidrückständen belastet und in jedem dritten pflanzlichen Lebensmittel wird ein Gemisch aus Pestiziden nachgewiesen.

"Die Risiken dieser Pestizidgemische werden in der Risikoabschätzung nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem werden häufig Zielvorgaben und Grenzwerte zum Schutz der Trinkwasserversorgung und der Ökosysteme überschritten. Der Zusammenhang zwischen dem Verlust der Artenvielfalt und Pestizidbelastungen wird durch zahlreiche Studien belegt. Weiter zu forschen ist gut, jetzt entsprechend dem Vorsorgeprinzip zu handeln ist besser", so Susanne Smolka von PAN Germany.

Diese Position nimmt auch die Europäische Kommission ein. Sie hat sich im Rahmen ihres 6. Umweltaktionsprogramms dafür ausgesprochen, eine "generell geringere Verwendung von Pestiziden" zu erreichen.
In Deutschland wurde mit Zustimmung aller Interessensgruppen und der Agrarminister der Länder zu Beginn des Jahres 2005 das "Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz" verabschiedet. Auf der Agrarministerkonferenz im März wurde eine Reduktion des Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft um 15% in den nächsten 10 Jahren beschlossen.

Nach Auffassung von PAN Germany gilt es jetzt die geplanten Maßnahmen des Programms zügig in die Praxis umzusetzen.

Den offenen Brief finden sie unter:
http://www.pan-germany.org/download/offener_brf_reduprog.pdf

Weitere Informationen: Susanne Smolka, Tel. 040-399 19 10-24, (susanne.smolka@pan-germany.org )
www.pan-germany.org , www.pestizidreduktion.de
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. presse@pan-germany.org http://www.pan-germany.org

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Hamburg, 21.11.2005 Pestizide in Obst und Gemüse - ein Risiko für unsere Kinder

PAN Germany kritisiert den neuen Bericht der Europäischen Kommission zum Pestizid-Monitoring des Jahres 2003. Unterschiedliche Eßgewohnheiten von Kindern in Europa werden ignoriert.

In dem neu veröffentlichten Bericht der EU-Kommission über Pestizid-Rückstände in pflanzlichen Lebensmitteln werden Berechnungen durchgeführt, um die akuten Gesundheitsrisiken von belasteten Lebensmitteln abzuschätzen. Als Maßstab benutzt die EU-Kommission statistisch ermittelte Verzehrgewohnheiten eines 14,5 kg schweren Kindes aus Großbritannien. Die Situation für Kinder in den übrigen 17 beteiligten Staaten bleibt dabei völlig im Dunkeln. Dadurch werden Gesundheitsrisiken verschleiert.

Bewertet man das Risiko anhand von Verzehrsdaten für deutsche Kinder, bekommt man erschreckende Ergebnisse. Beispielsweise wird für das Nervengift Methamidophos in Paprika der Grenzwert nach dem EU-Bericht um 64% überschritten, während für deutsche Kinder bei Berücksichtigung hiesiger Eßgewohnheiten eine Überschreitung von über 4000% angenommen werden kann. Das bedeutet das 40-fache des festgelegten Grenzwertes zur akuten Giftigkeit.

"Die Risiken für deutsche Kinder wird mit dem EU-Berechnungsmodell unterschätzt. Nicht auszudenken, was das erst für Kinder in mediterranen Ländern bedeutet, die wahrscheinlich noch mehr frisches Obst und Gemüse essen. Daten zu den genauen Eßgewohnheiten in den anderen Ländern existieren nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die EU-Kommission auf diese Lücken in ihrer Bewertung nicht hinweist", so PAN-Expertin Susanne Smolka.

Nach dem neuen EU-Bericht enthielten im Jahr 2003 fast die Hälfte
(43,5%) der untersuchten Proben von frischem Obst, Gemüse und Getreide in 18 europäischen Staaten Pestizidrückstände. Davon überschritten 5,5% die erlaubten Höchstmengen. In Deutschland waren es sogar rund 57% und 8,4% Überschreitungen. 20,5% aller Proben enthielten einen Pestizidmix, in Deutschland waren es gar 32%. Bei konventionell erzeugten Lebensmitteln ist die Wahrscheinlichkeit somit weiterhin sehr groß, pestizidbelastete Produkte zu verzehren. Die möglichen Gesundheitsrisiken bei Pestizidgemischen werden von den Behörden noch weitestgehend links liegen gelassen. Bezüglich der Bewertungslücken wird auf weiteren Forschungsbedarf verwiesen.

"Im Sinne der Vorsorge sollte die EU-Kommission in ihrem Bericht zumindest deutlich benennen, dass Gesundheitsrisiken für empfindsame Gruppen wie Kinder nicht auszuschließen sind", fordert PAN-Geschäftsführerin Carina Weber. "Noch konsequenter wäre ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit der Pestizidreduktion in ganz Europa."

Weitere Informationen: Susanne Smolka, Tel. 040-399 19 10-0, susanne.smolka@pan-germany.org
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.  
presse@pan-germany.org  http://www.pan-germany.org

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KURZINFO aus unterschiedlichen Quellen

25.11.2005

Weihnachts-Shopping: Aromawolken gesundheitsschädlich Hamburg (ddp). Weihnachts-Shopping kann nicht nur teuer, sondern auch gesundheitsschädlich sein. Die Aromen, die viele Geschäfte in der Vorweihnachtszeit einsetzen, könnten schwere Allergien auslösen, berichtet das Gesundheitsmagazin «Healthy... http://www.netdoktor.de/nachrichten/index.asp?y=2005&m=11&d=26&id=121106

23.11.2005

Bildungsstand als Parkinson-Risiko – Ärzte erkranken am häufigsten ROCHESTER. Von allen Berufsgruppen erkrankten Ärzte am häufigsten an einem Morbus Parkinson. Insgesamt scheint das Risiko mit der zunehmenden Dauer der Ausbildung zuzunehmen.
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/letterlink.asp?m=htm&id=15254&md5=acd2c7d3889264afdb70ef63a3187f36


21.11.2005

Erhöhtes Krebsrisiko durch Süßstoff Aspartam BOLOGNA. Der Süßstoff Aspartam induzierte in einer tierexperimentellen Studie in Environmental Health Perspectives (EHP 2005 doi: 10.1289/eh.8711) Lymphome, Leukämien und andere Tumore, ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/letterlink.asp?m=htm&id=15229&md5=acd2c7d3889264afdb70ef63a3187f36

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RECHT

TRGS 905 - Technische Regeln für Gefahrstoffe – Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe Ausgabe Juli 2005, BArbBl. Heft 7/2005 S. 68-78, ber. BArbBl. Heft 8/9-2005 S. 141  
http://www.UMWELTdigital.de/ura/?23739   

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TERMINE

Fach-Konferenz - Epigenetics, Transgenic Plants & Risk Assessment
Zahlreiche Phänomene, die an gentechnisch veränderten Pflanzen beobachtet werden, geben Fragen auf. Warum stellen viele gentechnisch veränderten Pflanzen ihre Fremdgene einfach ab? Können Umwelteinflüsse weiter vererbt werden, hat Lamarck also ein bisschen Recht? Warum werden in der transgenen Sojabohne nach Jahren unerwartete Gensequenzen am “falschen“ Ort entdeckt? Wieso ist eine transgene Sonnenblume nicht nur gegenüber Insektenschädlingen resistent, sondern produziert – unbeabsichtigt - auch mehr Samen? Und was bedeuten die Antworten auf diese Fragen für die Risikodebatte um gentechnisch veränderte Pflanzen? Um diese spannenden Fragen gemeinsam zu diskutieren, lädt das Öko-Institut e.V. am Donnerstag, 1. Dezember zur Konferenz „Epigenetics, Transgenic Plants & Risk Assessment“ nach Frankfurt.

Die Konferenz ist Teil eines Projektes, in dessen Rahmen untersucht werden soll, welche Bedeutung die wachsenden Erkenntnisse zu epigenetischen Regulationen bei Pflanzen haben. Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, was epigenetische Effekte, Genomumordnungen und bisher unbekannte Auswirkungen der gentechnischen Veränderung von Pflanzen für die kommerzielle Anwendung der Pflanzengentechnik und deren Risikobewertung bedeutet. Das Projekt läuft in Kooperation mit Greenpeace.

Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr und endet um 17.30 Uhr. Veranstaltungsort ist das Literaturhaus Frankfurt e.V., Schöne Aussicht 2, 60311 Frankfurt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Tagungsbeitrag beträgt 25 Euro und ist bei der Registrierung (ab 8.30 Uhr) zu entrichten. Für Journalisten entfällt der Tagungsbeitrag. Konferenzsprache ist Englisch.

Veranstaltungsort: Literaturhaus Frankfurt e.V. Schöne Aussicht 2 60311 Frankfurt, 9:30 bis 17:30 Uhr
Anmeldung: Katja Moch Öko-Institut e.V., Geschäftsstelle Freiburg Bereich Biodiversität, Ernährung & Landwirtschaft
Veranstalter: Öko-Institut e.V. Greenpeace e.V.
Weitere Informationen:
http://www.oeko.de/pdf/invitation_epigenetic_final.pdf

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Podiumsdiskussion „Mobilfunk, Mensch und Recht

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte (Verabschiedung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.12.1948):
Freitag, den 16. Dezember 2005, 17:00 Uhr bis etwa 20:00 am Österreichischen Institut für Menschenrechte, 5020 Salzburg, Edmundsburg, Mönchsberg 2
Die Veranstaltung ist kostenlos und für jedermann zugänglich. Der Veranstalter: das Österreichische Institut für Menschenrechte  Programm siehe http://www.sbg.ac.at/oim/
Anmeldungen sind erbeten unter Tel. (0043) 0662/84 25 21-181 (Frau Sistani) Montag bis Donnerstag 8:00-13:00 Uhr, E-mail human.rights@sbg.ac.at

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VEROEFFENTLICHUNGEN
 

(1) Eis, D., Dietel, A., Mühlinghaus, T, Birkner, N., Jordan, L., Meineke, C., Renner, B.: Studie zum  Verlauf und zur Prognose des  MCS-Syndroms - Erweiterung

der Basisstichprobe und Nachuntersuchung (Folgevorhaben) (MCSStudie II). Abschlussbericht in 2 Bänden (Berichtsband   und  Anlagenband) zu einem Fü-

Vorhaben im Auftrag des UBA (FKZ 201 61 218/04). Januar 2005

 

Der Berichtsband des Abschlussberichtes ist im April 2005 in der UBA-Reihe "WgBoLu-Hefte" unter der Nr. 01105 mit dem gleichen Titel erschienen. Interessierte können dieses Heft unter Angabe der Heft-Nr. beim Zentralen Antwortdienst des UBA kostenlos anfordern.

Adresse des Umweltbundesamtes: Postfach 14 06 06813 Dessau

Oder: Der Band kann unter http://www.umweltbundesamt.org/fpdf-l/2875.pdf     (1,29 MB) runtergeladen werden.

 

(2) Kurzfassung in UMID, Ausgabe 2/2005 S. 3-5. Abschlussbericht zur multizentrischen MCS-Studie liegt vor. Jutta Dürkop, Dieter Eis, Tilman Mühlinghaus, Norbert Englert

Diese Kurzfassung ist auf der website des UBA nicht runterzuladen. (Stand 24. Nov. 2005) Sie bekommen sie als word- oder pdf-Datei über Scherrmann@safer-world.org  

 

Kurzer Kommentar zu den letzten Sätzen der "Zusammenfassenden Einschätzung" der Kurzfassung.

 

Eis et al.:  Dem Beitrag von Umweltchemikalien an der Auslösung des MCS-Syndroms kommt aber eine eher untergeordnete Rolle zu, typische Ursache-Wirkungsbeziehungen konnten nicht aufgezeigt werden.

 

Scherrmann: Ich habe den Eindruck, um genau diesen Satz als Ergebnis präsentieren zu können, wurden die Studien angelegt, wie sie angelegt wurden, denn wenn

-  nur oberflächlich nach Schadstoffen,

-  vor allem nach psychischen Krankheiten, und

-  die MCS-Kranken nicht nach ihren speziellen Erfahrungen bzgl. Ursache-Wirkungsbeziehungen gefragt werden,

können folgerichtig auch keine typischen Ursache-Wirkungsbeziehungen erkannt werden.

 

Eis et al.: Beim MCS-Syndrom stehen nunmehr vor allem klinische/medizinische Fragestellungen im Vordergrund.

 

Scherrmann: Das heisst wohl, dass Fragestellungen nach Schadstoffbelastungen getrost fallengelassen werden können.

 

Eis et al.:  Die gelegentlich in der umweltmedizinischen Praxis zur Diagnostik von MCS veranlassten molekularbiologischen Untersuchungen auf Genpolymorphismen bei Enzymen des Fremdstoffmetabolismus und Parametem des Immunsystems sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sachdienlich.

 

Scherrmann: Zu Fabigs Forschungen steht in der Vollfassung (1), die Studie hätte "methodische Mängel" (Seite 203), ohne dies auch nur mit einem Halbsatz zu begründen. So muss sich niemand mit dem Ansatz und den Erkenntnissen von Fabig auseinandersetzen.

 

Eis et al.:  Mit Nachdruck weisen wir darauf hin, dass in die Differentialdiagnostik beim MCS-Syndrom nicht nur somatische, sondern stets auch psychische Gesundheitsstörungen einzubeziehen sind, damit den Patienten eine der Diagnose adäquate medizinische Versorgung zuteil werden kann.  

 

Scherrmann: Dieser letzte Satz der Kurzfassung des Abschlussberichtes ist meiner Einschätzung nach der wichtigste und folgenschwerste des ganzen MCS-Projekts. Ich vermute, dass er in Zukunft eine entscheidende Rolle in medizinischen und nichtmedizinischen Veröffentlichungen spielen wird und somit das zukünftige Denken und Handeln, nicht nur der MedizinerInnen, Behörden, Kranken- und Rentenkassen, GutachterInnen, RichterInnen sondern auch der Medien und der Bürgerinnen und Bürger bestimmen wird.

 

Dieser Satz suggeriert, dass MCS und wohl auch andere Schadstoffinduzierte Krankheiten (SIKs) normalerweise keine organische sondern eine psychische Krankheit sind.

 

Ich vermute zudem, dass dieser Satz in Zukunft eine zentrale Rolle spielen wird,

- dass psychosomatische und  psychiatrischen Fachbereiche es nicht als erforderlich ansehen, sich fundierte Kenntnisse über die Auswirkungen von Neurotoxinen (wie Pestizide, Schwermetalle) zu erarbeiten und

- dass weiterhin Felhdiagnosen und Fehltherapien an Menschen mit MCS und auch mit SIKs den Normalfall bilden.

 

So kann alles beim alten bleiben. Es darf weiterhin verdrängt werden,

- dass Schadstoffe auch in so genannten Niedrigdosen krank machen können

- dass eine Vielzahl unserer modernen Krankheiten in Zusammenhang mit Schadstoffen stehen

- dass unsere Gene durch Schadstoffe auch in so genannten Niedrigdosen irreparabel geschädigt

   werden können und

-  dass diese Genschädigungen eine Vielzahl von Geburtsschäden und Krankheiten der kommenden Generationen nach sich ziehen werden.

 

So kann auch die vorherrschende Grenzwertpolitik unangefochten weiterverfolgt werden.

 

Ich finde, dass mit diesem Papier die Weichen für den Umgang mit MCS von offizieller Seite aus für die nächsten Jahre gestellt sind, ob es uns gefällt oder nicht.

Ich finde, Kranke mit MCS und ihre ÄrztInnen können dieses Papier nicht ignorieren und müssen sich in Zukunft sehr genau überlegen, an welcher Stelle sie den Begriff "MCS" verwenden, an welcher Stelle sie auf den Begriff "MCS" verzichten und andere Begriffe (wie z. B. die Beschreibung der Symptome) verwenden, um die oben angeführte "adäquate" Behandlung zu vermeiden.

Nach meiner Einschätzung ist es unumgänglich, zukünftige Strategien sowohl von Seiten der PatientInnen als auch von Seiten ihrer ÄrztInnen sorgfältig zu überdenken.

 
***
 

Nowak, D.; Pedrosa Gil, F.; Angerer, P.; Tretter, F.; Eis, D.
Multiple Chemikalien-Unverträglichkeit (MCS) - aktueller Stand
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift; 47, 2005  (Umweltmedizin / Psychosomatik)
http://www.thieme-connect.com  (kostenpflichtig)

Anmerkung Scherrmann:

Dieser Artikel hat den gleichen Gesamttenor wie die obige Veroeffentlichung. Der Artikel gibt sich nur noch mehr den Anschein einer wissenschaftlichen Publikation. Die Literaturliste ist aehnlich einseitig wie die bei Hornberg et al., auch hier wird vorzugsweise auf industrienahe Autoren wie Staudenmayer etc.  verwiesen.
Ich habe dieses Verfahren beschrieben in "Falsche Schlussfolgerungen durch einseitige Bewertung der Evidenz bei der Beurteilung von MCS", publiziert in umwelt·medizin·gesellschaft | 17 | 2/2004. Runterzuladen von  www.safer-world.org/d/Scherrmann/skript/folgen.htm 

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Ende des newsletter/d/93
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Ingrid Scherrmann
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