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Wenn Sie von Gerichtsurteilen erfahren, die fuer Menschen mit chemikalienbedingten Gesundheitsschaedigung en nuetzlich sein koennen, bin ich dankbar fuer eine Zusendung per email, email-attachment oder normale Post.

Danke, Ingrid Scherrmann, info@safer-world.org

Neuere Informationen finden sich in den newslettern

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Hier stellen sich viele Fragen, denn Umweltkranke  erfahren tag- taeglich:

  • dass Art.3 Abs. 3 des Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung

benachteiligt werden" für Menschen mit chemikalienbedingten    

Gesundheitsschaeden  ausser Kraft gesetzt wird,

  • dass ihre organischen Schaedigungen nicht erkannt werden, 
  • dass ihre Krankheit verharmlost wird,
  • dass ihre Krankheit als psychisch/psychiatrisch diagnostiziert wird,
  • dass ihr soziales Umfeld falsch informiert wird,
  • dass Gutachten im Sinne der Industrie geschrieben werden,
  • dass versucht wird, sie zu entmuendigen,
  • dass versucht wird, sie zu einer psychiatrischen Rehamassnahme zu zwingen,
  • dass sie tatsaechlich zu einem Aufenthalt in der Psychiatrie gezwungen werden,
  • dass Gutachter die modernste Forschung (meist aus USA) ueber gesundheitliche Schaeden auch bei sog. low-level- Belastungen  nicht kennen,
  • dass Gutachter und Richter einer Informationspolitik unterliegen, die die Interessen der Industrie und nicht die Interessen der Kranken vertritt,
  • usw.

Kranke mit Chemical Injurie (chemischen Verletzungen) erleben hierzulande vor Gerichten fast immer:

Es kann nicht sein, was nicht sein darf!

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In einem Reichsgerichtsurtell von
1884 :
Eine Substanz, welche -lediglich  durch ihre qualitative Beschaffenheit unter allen Umständen geeignet wäre die Gesundheit zu zerstören, existiert nicht . Die gesundheitszerstörende Eigenschaft ist vielmehr stets eine relative; sie ist nicht bloß von der Qualität, sondern auch von anderen Bedingungen, insbesondere von der Quantität des beigebrachten Stoffes und von der körperlichen, Beschaffenheit der Person, welcher derselbe beigebracht worden ist abhängig. Je nach der Verschiedenheit der in Frage kommenden Bedingung kann der selbe Stoff bald als gesundheitszerstörend, bald nur als gesundheitsschädlich, bald als durchaus. unschädlich, endlich sogar als "Heilmittel" erscheinen.

Quelle: Gefahrstoffe im Betrieb
von der Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau-und Metall- Berufsgenossenschaft und Hütten -und Walzwerks-Berufsgenossenschaft. Tel-Nr. zwecks Bestellung 0211 8224516

Kommentar: Beim Lesen von vielen Gutachten von Chemikalienvergifteten besteht heute (1999) der Eindruck, dass die Begriffe "gesundheitszerstörend", "gesundheitsschädlich" ,   "unschädlich" so verwendet werden, wie wenn es inzwischen über 100 Jahre Forschung, Labortechnik und über 50 Jahre Demokratie  nicht geben würde. Ein Dioxinchen wird zwar nicht als "Heilmittel" deklariert, doch die "Qualität und Quantität" ( sprich Grenzwertpolitik)  wird immer noch ähnlich wie zu WIlhelms I. bzw. Bismarcks Zeiten gehandhabt. Die enorme Zunahme von Chemikalien und die damit verbundenen synergistischen Effekte bleiben weiterhin unberücksichtigt. Die Probleme der Beurteilung von "Qualität und Quantität von chemischen Substanzen"   werden elegant umgeleitet auf die Beurteilung der Psyche des zu Begutachtenden. So kann weiterhin getrost Ursache und Wirkung vertauscht werden. Die Macht der Psychiaterinnen und Psychiater bzgl. der Beurteilung von Gesundheitsschäden durch Chemikalien ist ungebrochen,  ja stärker als je zuvor, auch wenn deren Wissen über toxische Schäden minimalst ist, was in jedem Gutachten nachzulesen ist. Ist es da ein Wunder, dass der teuerste Posten in unserem Gesundheitswesen die Psychiatrie samt Umfeld ist? 

 
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