Recht

Urteile, bei denen ein Gericht berufliche Chemikalienbelastungen am Arbeitsplatz als Berufskrankheit anerkannte.



 

August 2011: Büro Rechtsanwälte Hildebrand Mehrgardt und Sabine Haber, D-53913 Swisttal

Dezember 2011: Anerkennung von Unfallfolgen nach Tonerstaubbelastung

Urteil Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 14. 12. 2011 

Kopie (Original-Schreiben): mehrgardt-toner.pdf

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Rechtskräftige Anerkennung einer Berufskrankheit nach Belastung mit organischen Lösungsmitteln nach der Listennummer 1317 (Encephalopathie und Polyneuropathie) 

Kopie (Original-Schreiben): mehrgardt_loesemittel.pdf

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Auszug:

Rechtsstreit: 

./. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Zur Beendigung des Rechtsstreites bieten wir folgenden Vergleich an: 

 

1. Wir erkennen eine Berufskrankheit nach  Nr. 1317 BHV an.

2. Es liegt sowohl eine Polyneuropathie als auch eine Enzephalopathie vor.

3. Beginn und Höhe der Leistungen werden durch Bescheid festgestellt.

4. Die aussergerichtlichen Kosten werden dem Grunde nach zu einem Drittel übernommen.

5. Der Rechtsstreit ist damit erledigt. 

 


 

Juni 2010: Büro Rechtsanwälte Hildebrand Mehrgardt und Sabine Haber, D-53913 Swisttal 

Parkinsonerkrankung bei Landwirten durch Pestizide Berufskrankheit erneut anerkannt

$ 9 Absatz 2 SGB VII - Juni 2010 

Nach erstmaliger Anerkennung der Parkinsonerkrankung eines Landwirts als Berufskrankheit vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: L 2 U 260/00) im Jahre 2003 wurde vor dem Sozialgericht Braunschweig im November 2009 (Aktenzeichen S 14 U 141/06) die Parkinsonerkrankung des klagenden Landwirts erneut anerkannt.

Und: Ende 2008 hatte bereits im Verwaltungsverfahren die zuständige landwirtschaftliche BG die Parkinsonerkrankung ihres versicherten Landwirts bestandskräftig anerkannt (Aktenzeichen: 04287562). Eine weitere bestandskräftige Anerkennung im Verwaltungsverfahren erfolgte im April dieses Jahres durch die landwirtschaftliche BG Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen: BGL 238538)

 In der Zwischenzeit hatte der Europäische Gerichtshof die Zulassung des unter besonderem Verdacht stehenden Pestizids Paraquat untersagt., Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte sich durch zahlreiche Studien veranlasst gesehen, unter Hinweis auf Paraquat auf das Risiko der Parkinson'schen Erkrankung durch Pestizide hinzuweisen. Offenbar stehen alle stark neurotoxischen Chemikalien, auch Nicht-Pestizide wie Quecksilber und Kohlenmonoxyd in Verdacht, Parkinson zu verursachen. Es ist zu erwarten, dass es auch insoweit zu Anerkennungen in Berufskrankheitenverfahren kommt. 

BG-Bescheid 08. 04. 2010: BG-AZ_BGL_238538.pdf 

BG-Bescheid 28. 10. 2009:  BG-AZ_154013_RGI-03505074.pdf 

BG-Bescheid 17.12. 2008:  BG-AZ_04287562.pdf       

BG-Bescheid 23. 08. 2004 Bg-Az_bk01_67953_4.pdf

 

Kommentar: Hildebrandt Mehrgardt

Parkinson'sche Erkrankung eines Landwirts durch Pestizide als Berufskrankheit anerkannt Mehrgardt1.pdf

Die Anerkennung von Berufskrankheiten ist bereits bei Erkrankungen durch einzelne, so genannte Listenstoffe wegen oft schwer nachzuweisender Exposition und Dauer der Exposition mit großen Schwierigkeiten für den Kläger verbunden, so dass nicht selten trotz erheblichen Verdachtes der Verursachung einer Berufskrankheit durch am Arbeitsplatz vorhandene Schadstoffe selbst beim Vorliegen oft typischer Erkrankungen dem beruflich Erkrankten die Anerkennung der Berufskrankheit versagt bleibt. Besondere Schwierigkeiten treten dann auf, wenn, wie leider in vielen Berufen, Belastungsszenarien vorliegen, die sich über einen sehr langen Zeitraum mit den unterschiedlichsten Wirk- und Schadstoffen darstellen. Neben Malern und Lackierern und ggf. Kfz-Mechanikern stoßen v. a. Landarbeiter, Landwirte, Gärtner und ähnliche Berufe auf sehr große Schwierigkeiten, ihre offenkundig im Berufsleben erworbene Erkrankung als Berufskrankheit mit der Folge einer Verletztenrente anerkannt zu bekommen. Selbst bei nachgewiesener Exposition gegenüber krebserzeugenden Chemikalien bedeutet eine eingetretene Tumorerkrankung nicht von vorneherein die Anerkennung einer Berufskrankheit. Noch seltener gelingt der Nachweis, wenn die eingetretene Erkrankung das periphere und insbesondere zentrale Nervensystem betrifft. Nach wie vor verursachen v. a. Pestizide, dabei insbesondere chlorierte Kohlenwasserstoffe, Carbamate, Phosphorsäureester, aber auch Pyrethroide und andere moderne biozide Wirkstoffe zu allererst Schäden am Nervensystem. Da Veränderungen des Nervensystems auch zahlreiche außerberufliche Ursachen haben können, führen die unüberwindbar erscheinenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufskrankheiten meist dazu, dass derartige Verfahren nur selten durchgeführt werden - noch seltener wird die Anerkennung einer Berufskrankheit ausgesprochen.

Folge ist, dass in der Öffentlichkeit, aber auch unter den betroffenen Arbeitnehmern, der Eindruck entsteht, als seien die bestehenden Gefahren nur mit einem geringen Risiko verbunden, mit der weiteren Folge, dass kritische und gefährliche Arbeitsstoffe weiterhin bedenkenlos hergestellt, vertrieben und angewandt werden.  Ergebnis der nur geringen Zahl anerkannter Berufskrankheiten ist, dass die dringend gebotene Prävention auch von Seiten der Berufsgenossenschaften nur schleppend betrieben wird.

Deshalb ist die nunmehr in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht erfolgte Anerkennung einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit der Anwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft von erheblicher Bedeutung. Der Kläger war als Landwirt über Jahrzehnte typischen Pestizidgemischen gegenüber exponiert und vor einigen Jahren an Parkinson erkrankt. Die zuständige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wie auch das erstinstanzliche Gericht lehnten die Anerkennung einer Berufskrankheit trotz bekannter zahlreicher anders lautender Studien und eines sich aufdrängenden Kausalzusammenhanges mit der Begründung ab, die Parkinson'sche Erkrankung könne ebenso wie jede andere Erkrankung des zentralen Nervensystems auch durch außerberufliche Faktoren verursacht sein. Nachdem zwei qualifizierte Gutachter - ein Gutachter war vom Kläger selbst ausgesucht worden, der andere war vom Landessozialgericht bestellt worden - umfassend und widerspruchsfrei den erforderlichen Zusammenhang zwischen Exposition und beim Kläger eingetretener Erkrankung nachgewiesen hatten, sah sich die verklagte Berufsgenossenschaft gezwungen, die Berufskrankheit anzuerkennen.

Dieses Anerkenntnis ist gleichbedeutend mit einem obsiegenden Urteil. Bei der Parkinson' schen Erkrankung können verschiedene schädigende Vorgänge zu einem zunehmenden Zelluntergang des Zentralen Nervensystems führen. Erst wenn ein bestimmtes Ausmaß der Zelldegeneration erreicht ist, wird die Erkrankung manifest, d. h. der toxische Prozess, verursacht durch zahlreiche Pestizide, kann sich über viele Jahre hin erstrecken und verläuft in dieser Zeit stumm. Besonders gefährliche Wirkstoffe aus dem Bereich der Landwirtschaft sind stark neurotoxisch wirkende Chemikalien, zu denen neben 2,4 D v. a. Lindan gehört. Würden Berufskrankheiten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden entsprechend dem heutigen hervorragenden Wissensstand sachgerecht geprüft, führte dies nicht nur zur Anerkennung zahlreicher berufsbedingter Erkrankungen, sondern bedeutete für eine große Zahl ZNS-Verletzter zumindest einen geringen Ausgleich für die oft schwer erträglichen hirnorganischen Dauerschäden. Zudem würde die daraus abzuleitende Prävention weltweit viel unnötiges menschliches Leid ersparen. Auch der Verbraucherschutz wurde profitieren.

 


 

VERWALTUNGSGERICHT KASSEL Urteil im Namen des Volkes

Verwaltungsstreitverfahren des Herrn ..Verkündet am 12.10.2005  Mehrgardt_pcb.pdf

 

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